Rückzahlung von Lehrgangsgebühren
#1

Hallo,

ich hab vor ca. 2 1/2 Jahren den Angestelltenlehrgang gemacht.
Mein Arbeitgeber hat die Lehrgangskosten hierfür übernommen.
Zuvor musste ich eine Vereinbarung unterschreiben, dass wenn ich innerhalb der nächsten 3 Jahr kündige oder gekündigt werde, ich die Lehrgangsgebühren anteilig zurückzahlen muss.

Ich hab mal gehört das solche Vereinbarungen eigentlich nicht gültig sind.
Wer kennt dazu Urteil oder weiß wer???

EILT!!!!
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#2

Das kommt darauf an, wie die Klausel genau lautet und was sie umfasst. Grundsätzlich sind solche Rückzahlungsklauseln zulässig. Es kommt aber auf die Details im Zusammenhang an.

Zum Weiterlesen (Hintergrundinfos + einige Urteile): http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/fortb.htm
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