27.08.2009, 16:45
Ich bin in E 5 eingruppiert. Durch die Umstrukturierung des Amtes hat sich zum 01.01.2009 mein Tätigkeitsfeld verändert. Aus diesem Grunde habe ich eine Stellenbeschreibung zum 29.06.2009 abgegeben mit der Bitte um Bewertung der Stelle. Gleichzeitig habe ich bei einer Höhergruppierung beantragt, dass die Differenz seit Ausübung der höherwertigen Tätigkeit, also ab 01.01.2009 nachgezahlt wird.
Nun wurde ich in E 6 eingruppiert
- allerdings ab 01.07.2009
.
Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen, wonach sich ein Anspruch auf Bezahlung ab Beginn der höherwertigen Tätigkeit ableitet bzw. etwas wonach ich eine Nachzahlung zum 01.01.2009 fordern kann?
Unser Personalrat kann mir leider nicht weiterhelfen
und aus dem TVöD ergibt sich (für mich) auch nichts.
Danke schonmal !
Liebe Grüße aus dem sonnigen Süddeutschland
Nun wurde ich in E 6 eingruppiert


Kann mir jemand eine Rechtsgrundlage nennen, wonach sich ein Anspruch auf Bezahlung ab Beginn der höherwertigen Tätigkeit ableitet bzw. etwas wonach ich eine Nachzahlung zum 01.01.2009 fordern kann?
Unser Personalrat kann mir leider nicht weiterhelfen

Danke schonmal !
Liebe Grüße aus dem sonnigen Süddeutschland