Rückzahlung Anwärtersonderzuschläge
#1

Hallo zusammen, 
ich habe eine Frage bezüglich der Rückzahlung der Anwärtersonderbezüge für die Feuerwehr im Land NRW. 
Laut Vereinbarung müssen, wie üblich, die Sonderbezüge in voller Höhe (minus 1/5 pro Dienstjahr) zurückgezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis binnen 5 Jahren aufgelöst wird. 
Meine Frage hierzu ist, ob die Bezüge auch zurück gezahlt werden müssen, wenn ich mich in ein anderes Bundesland versetzen lasse. Also weiter im Beamtenverhältnis, nur bei einem anderen Dienstherren in einem anderen Bundesland.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG
Zitieren
#2

Es reicht, wenn Du im öffentlichen Dienst in der Laufbahn bleibst. Das Bundesland ist egal. Siehe LBG NRW

§ 76 Anwärtersonderzuschläge
(2) Anspruch auf Anwärtersonderzuschläge besteht nur, wenn die Anwärterin oder der Anwärter
1. ..
2. nach Bestehen der Laufbahnprüfung mindestens fünf Jahre als Beamtin oder Beamter im öffentlichen Dienst (§ 31) in der Laufbahn verbleibt, für welche die Befähigung erworben wurde, oder, wenn das Beamtenverhältnis nach Bestehen der Laufbahnprüfung endet, in derselben Laufbahn in ein neues Beamtenverhältnis im öffentlichen Dienst (§ 31) für mindestens die gleiche Zeit eintritt.

§ 31 Öffentlich-rechtliche Dienstherren
(1) Öffentlich-rechtliche Dienstherren im Sinne dieses Gesetzes sind der Bund, die Länder, die Gemeinden, die Gemeindeverbände und andere Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften und ihrer Verbände.
Zitieren
#3

Super! Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Rückzahlung von Bezügen nach nicht bestandenen Prüfungen
- Anwärtersonderzuschlag S-H Rückzahlung
- Abbruch der Beamtenausbildung: Rückzahlung ?


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers