25.02.2023, 22:33
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Rückzahlung der Anwärtersonderbezüge für die Feuerwehr im Land NRW.
Laut Vereinbarung müssen, wie üblich, die Sonderbezüge in voller Höhe (minus 1/5 pro Dienstjahr) zurückgezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis binnen 5 Jahren aufgelöst wird.
Meine Frage hierzu ist, ob die Bezüge auch zurück gezahlt werden müssen, wenn ich mich in ein anderes Bundesland versetzen lasse. Also weiter im Beamtenverhältnis, nur bei einem anderen Dienstherren in einem anderen Bundesland.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG
ich habe eine Frage bezüglich der Rückzahlung der Anwärtersonderbezüge für die Feuerwehr im Land NRW.
Laut Vereinbarung müssen, wie üblich, die Sonderbezüge in voller Höhe (minus 1/5 pro Dienstjahr) zurückgezahlt werden, wenn das Dienstverhältnis binnen 5 Jahren aufgelöst wird.
Meine Frage hierzu ist, ob die Bezüge auch zurück gezahlt werden müssen, wenn ich mich in ein anderes Bundesland versetzen lasse. Also weiter im Beamtenverhältnis, nur bei einem anderen Dienstherren in einem anderen Bundesland.
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!
LG