Abbruch der Beamtenausbildung: Rückzahlung ?
#1

Guten Tag,

Ich möchte mich hier heute informieren darüber wie es bei Abbruch der Beamtenausbildung (Beamter auf Widerruf) mit dem Thema Rückzahlung aussieht.

Und zwar kurz die Situation geschildert:
Ich habe vor dem Beginn der Beamtenausbildung bereits eine Ausbildung gemacht in einem anderen Bereich. Wollte allerdings etwas neues ausprobieren und habe mich für die Ausbildung bzw. den Vorbereitungsdienst entschieden. Jetzt bin ich allerdings überhaupt nicht zufrieden und habe im gleichen Zug eine attraktive Stelle bei meinem alten Beruf angeboten bekommen. Jetzt habe ich aber die Angst, dass Rückzahlungen aufgrund von einer 2 Wöchigen Lernkurses (innerbetrieblich) und eine aufkommenden Maschinenschulung (extern) Kosten auf mich zukommen.
Könnte mir jemand bitte ein wenig Klarheit geben und sagen ob ich was zurückzahlen muss (ob das gesetzlich überhaupt veranlagbar ist) oder nicht.

MFG
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#2

Welche Laufbahn, welches Bundesland?
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#3

(25.10.2022, 11:33)Gast schrieb:  Welche Laufbahn, welches Bundesland?
Mittlerer Dienst und in Baden Württemberg
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