Rückzahlung Anwärterbezüge
#1

Ich habe eine Frage zur Rückzahlung der Anwärterbezüge, konkret zum selbst verschuldeten Grund.

Ich habe mich für die Laufbahn im gehobenen Dienst entschieden, bin aber so unzufrieden, dass meine Gesundheit darunter leidet. Ich bin fast alle 14 Tage krank und meine Ärztin rät, das Studium zu beenden. Zählt Krankheit aufgrund der Arbeit als selbst verschuldeter Grund ?
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#2

Ich denke nicht, dass Krankheit ein selbstverschuldeter Grund ist.

Situation in BaWü: Rückforderung nach § 59 Abs. 5 BBesG i.V.m. BBesGVVw

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