Rückstufung der Stufenvorweggewährung
#1

Hallo,
eine Kollegin hat im Zuge der "Gleichbehandlung" mit anderen Kollegen in gleicher Funktion eine Stufenvorweggewährung von EG 6 Stufe 3 zur EG 6 Stufe 5 bekommen. Nun hat sie in einen anderen Bereich gewechselt und soll zur EG 6 Stufe 4 (die sie inzwischen erreicht hätte) zurückgestuft werden. Ich habe im TVÖD bisher leider nichts gefunden, ob dies rechtens ist?
Kann mir jemand von euch weiterhelfen?

Vielen Dank und lG
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#2

... Sachen gibt's.
Im TVöD wird man dazu nichts Konkretes finden. Ihr solltet ja zum §17 eine DV haben, die solche Vorgänge regelt. Da muss das drin stehen.
Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass es aufgrund von Bereichswechseln keine Schlechterstellung geben darf. Aber das ist eher so ein Gefühl.
Gruß Pumukel
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#3

Danke erst einmal! Eine DV dazu haben wir nicht.
Aber ich habe inzwischen im TVÖD Lexikon etwas gefunden. Daraus erlese ich, dass eine Änderung des Arbeitsvertrages hätte erfolgen müssen, um diese Vorweggewährung sachlich zu befristen. Da dies nicht geschehen ist, hat meine Kollegin anscheinend Glück gehabt!

Viele Grüße
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