08.11.2024, 10:40
Hallo zusammen,
ich bin seit über 26 Jahren als Bauzeichner im öffentlichen Dienst in BAT 6b eingestellt. Im Jahr 2017 hatte ich Antrag gestellt auf eine Höhergruppierung in die neue Entgeltordnung.
Diesem wurde vom Arbeitgeber zugestimmt und ich erhalte seit diesem EG 7 und Stufe 6 und es gab eine Änderung im Arbeitsvertrag. Seit der Neubesetzung von meinen direkten Vorgesetzten, verlangen diese jetzt von mir, dass ich im Aussendienst auch bei Kälte, Regen, Schnee etc. Bestandsaufnahmen wie ein Techniker für das Gehalt ausführe. Allerdings nur von mir, eine Kollegin mit der gleichen Eingruppierung und selben Stelle muss das nicht machen. In anderen Abteilungen ebenfalls nicht. Nachdem ich mich ungleich behandelt sehe, möchte ich das nun nicht mehr ausführen. Darauf drohte man mir, dass ich heruntergestuft werden würde, wenn ich diese Tätigkeiten im Aussendienst nicht mehr ausführen würde. Dürfen diese das und wenn ja, wieso nur bei mir, wenn andere Bauzeichner das nicht machen müssen und dennoch das gleiche Gehalt erhalten? Und wenn diese mich in EG 6 zurückstufen dürften, würde mir dann auch meine erlangte Stufe 6 weggenommen werden?
Beste Grüße
ich bin seit über 26 Jahren als Bauzeichner im öffentlichen Dienst in BAT 6b eingestellt. Im Jahr 2017 hatte ich Antrag gestellt auf eine Höhergruppierung in die neue Entgeltordnung.
Diesem wurde vom Arbeitgeber zugestimmt und ich erhalte seit diesem EG 7 und Stufe 6 und es gab eine Änderung im Arbeitsvertrag. Seit der Neubesetzung von meinen direkten Vorgesetzten, verlangen diese jetzt von mir, dass ich im Aussendienst auch bei Kälte, Regen, Schnee etc. Bestandsaufnahmen wie ein Techniker für das Gehalt ausführe. Allerdings nur von mir, eine Kollegin mit der gleichen Eingruppierung und selben Stelle muss das nicht machen. In anderen Abteilungen ebenfalls nicht. Nachdem ich mich ungleich behandelt sehe, möchte ich das nun nicht mehr ausführen. Darauf drohte man mir, dass ich heruntergestuft werden würde, wenn ich diese Tätigkeiten im Aussendienst nicht mehr ausführen würde. Dürfen diese das und wenn ja, wieso nur bei mir, wenn andere Bauzeichner das nicht machen müssen und dennoch das gleiche Gehalt erhalten? Und wenn diese mich in EG 6 zurückstufen dürften, würde mir dann auch meine erlangte Stufe 6 weggenommen werden?
Beste Grüße