Rückstufung Entgeltgruppe
#1

Hallo zusammen,
ich bin seit über 26 Jahren als Bauzeichner im öffentlichen Dienst in BAT 6b eingestellt. Im Jahr 2017 hatte ich Antrag gestellt auf eine Höhergruppierung in die neue Entgeltordnung.
Diesem wurde vom Arbeitgeber zugestimmt und ich erhalte seit diesem EG 7 und Stufe 6 und es gab eine Änderung im Arbeitsvertrag. Seit der Neubesetzung von meinen direkten Vorgesetzten, verlangen diese jetzt von mir, dass ich im Aussendienst auch bei Kälte, Regen, Schnee etc. Bestandsaufnahmen wie ein Techniker für das Gehalt ausführe. Allerdings nur von mir, eine Kollegin mit der gleichen Eingruppierung und selben Stelle muss das nicht machen. In anderen Abteilungen ebenfalls nicht. Nachdem ich mich ungleich behandelt sehe, möchte ich das nun nicht mehr ausführen. Darauf drohte man mir, dass ich heruntergestuft werden würde, wenn ich diese Tätigkeiten im Aussendienst nicht mehr ausführen würde. Dürfen diese das und wenn ja, wieso nur bei mir, wenn andere Bauzeichner das nicht machen müssen und dennoch das gleiche Gehalt erhalten? Und wenn diese mich in EG 6 zurückstufen dürften, würde mir dann auch meine erlangte Stufe 6 weggenommen werden?
Beste Grüße
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#2

Grundsätzlich wäre abzumahnen und dann zu kündigen. Als milderes Mittel kann ein Änderungsvertrag oder eine Änderungskündigung in Betracht kommen. Dann bietet man andere Aufgaben an. Diese können zu einer niedrigen Entgeltgruppe führen. Die Stufe 6 bleibt erhalten.
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#3

Abmahnung und Kündigung ist quatsch. Du solltest erst einmal schauen, welche Aufgaben dir tatsächlich übertragen wurden (Arbeitsplatzbeschreibung), wenn vom Außendienst nichts erwähnt ist, brauchst du dies auch nicht tun, es sei denn.....es wird Dir erneut übertragen, dann musst Du diese Aufgaben auch wahrnehmen, ggfls. mit Überprüfung der Eingruppierung. Abmahnung oder Kündigung oder Änderungsvertrag kämen erst dann in Betracht.
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