Rückkehrrecht für Wahlbeamte in ihr vorh. Angestelltenverhältnis?
#1

Hallo S10347

ich konnte mir die folgende Frage bisher nicht beantworten und stelle sie daher mal hier im Forum.

Haben kommunale Wahlbeamte (Bürgermeister, Beigeordnete) in NRW nach Ablauf ihrer Wahlzeit ein Rückkehrrecht in ihr vorheriges Angestelltenverhältnis im Öffentlichen Dienst, z.B. auch bei der selben Verwaltung?

Vielen Dank!

respublica
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#2

Meines Wissens ja. Allerdings nur das Verhältnis, nicht die Stelle, auf die er/sie vorher saß.Quellen habe ich jetzt kein zur Hand.
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