Rückgruppierung
#1

Ich bin Leiterin eines integrativen Kindergartens, der zur Zeit meiner Einstellung vor 12 Jahren über 130 Kinder betreute. Ich wurde in die S16 eingruppiert und auf meinen Antrag wurde ich zwei Jahre später in die S17 eingruppiert. Seit drei Jahren liegen die Kinderzahlen unter 120 Kinder, mein Arbeitgeber möchte mich rückwirkend zum 01.01.2026 in die S16 rückgruppieren, der Personalrat soll einbezogen werden.Ich müsste also bereits erhaltenen Lohn entsprechend zurückzahlen. Er kündigt mir ein Schreiben mit Hinweis auf Herabgruppierung an und verweist darauf, bei steigenden Kinderzahlen eine Anpassung vorzunehmen. Muss ich das akzeptieren, bzw. ist das so zulässig?
Mit frdl. Gruß
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#2

"Muss ich das akzeptieren, bzw. ist das so zulässig?"
Grundsätzlich ja. Der TVöD trifft für den Sachverhalt im Abschnitt SuE entsprechende Regelungen. Natürlich kannst du dich auf Stellen in der S16 ggf. bei anderen Arbeitsgebern bewerben, wenn du in der S16 bleiben willst.
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