08.09.2026, 18:44
Tarif TV-V und gesetzliche Regelungen zu Rückzahlungen bzw. Urlaubsauszahlungen nach rückwirkender voller unbefristeter EMR
Hallo Zusammen,
ich bräuchte Hilfe bzw. Fachwissen zu den o.g. Themen.
Hintergrund:
Am 29.06.2026 habe ich meinem AG den Bescheid über meine volle unbefristete EMR rückwirkend zum *01.06.2025* übermittelt mit der Frage, ob ich noch 2,59 Std. arbeiten kommen könnte oder das Arbeitsverhältnis endet. Am 01.07.2026 kam die Rückmeldung, dass das Arbeitsverhältnis lt. TV-V beendet wird und ca. 13.07.2026 endet. Es aufgrund der jetzigen gesundheitlichen Situation auch keine Möglichkeit gäbe mich für 2,59 Std. weiterzubeschäftigen. Ich bat um Abrechnung der Urlaubtage. Soweit so gut.
Am Freitag kam dann (nach 2x Erinnerungen von mir) die Information, dass es eine Forderung aufgrund Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss und der Jahressonderzahlung von ca. 2.200 Euro an mich gäbe. Die Forderung ohne die Berechnung der Urlaubstage aus 2025 und anteilsmäßigen Urlaubstage aus 2026 noch höher ausgefallen wäre.
Ein Schreiben bzgl. der Forderung käme demnächst und die Abrechnung mit der regulären September Abrechnung.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
- Ist es nicht gesetzlich so geregelt, dass man mir eine verständliche Übersicht der abgerechneten Daten zukommen lassen muss? Gehaltsabrechnungen vom öffentlichen Dienst versteht man ja kaum.
- Ist es korrekt die gesamte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) oder auch die Krankengeldaufstockungen zurückzufordern?
- Wie ist das mit den Urlaubstagen 2026? Ich dachte, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der EMR im Juli 2026 endet, dass dann der volle Urlaubsanspruch entsteht und nicht der anteilige.
- Hätte mein AG mir nicht das endgültige Austrittsdatum mitteilen müssen?
- Auch wurde mir nie ein BEM Gespräch angeboten.
Bisher lief auch alles nur per Mail, schriftlich in Papierform, habe ich bis dato nichts erhalten, auch das Ende des Arbeitsverhältnisses wurde nur mit ca. 13.07.2026 mitgeteilt.
Uff, das war jetzt viel Text, ich wollte es verständlich darlegen.
Hallo Zusammen,
ich bräuchte Hilfe bzw. Fachwissen zu den o.g. Themen.
Hintergrund:
Am 29.06.2026 habe ich meinem AG den Bescheid über meine volle unbefristete EMR rückwirkend zum *01.06.2025* übermittelt mit der Frage, ob ich noch 2,59 Std. arbeiten kommen könnte oder das Arbeitsverhältnis endet. Am 01.07.2026 kam die Rückmeldung, dass das Arbeitsverhältnis lt. TV-V beendet wird und ca. 13.07.2026 endet. Es aufgrund der jetzigen gesundheitlichen Situation auch keine Möglichkeit gäbe mich für 2,59 Std. weiterzubeschäftigen. Ich bat um Abrechnung der Urlaubtage. Soweit so gut.
Am Freitag kam dann (nach 2x Erinnerungen von mir) die Information, dass es eine Forderung aufgrund Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss und der Jahressonderzahlung von ca. 2.200 Euro an mich gäbe. Die Forderung ohne die Berechnung der Urlaubstage aus 2025 und anteilsmäßigen Urlaubstage aus 2026 noch höher ausgefallen wäre.
Ein Schreiben bzgl. der Forderung käme demnächst und die Abrechnung mit der regulären September Abrechnung.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
- Ist es nicht gesetzlich so geregelt, dass man mir eine verständliche Übersicht der abgerechneten Daten zukommen lassen muss? Gehaltsabrechnungen vom öffentlichen Dienst versteht man ja kaum.
- Ist es korrekt die gesamte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) oder auch die Krankengeldaufstockungen zurückzufordern?
- Wie ist das mit den Urlaubstagen 2026? Ich dachte, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der EMR im Juli 2026 endet, dass dann der volle Urlaubsanspruch entsteht und nicht der anteilige.
- Hätte mein AG mir nicht das endgültige Austrittsdatum mitteilen müssen?
- Auch wurde mir nie ein BEM Gespräch angeboten.
Bisher lief auch alles nur per Mail, schriftlich in Papierform, habe ich bis dato nichts erhalten, auch das Ende des Arbeitsverhältnisses wurde nur mit ca. 13.07.2026 mitgeteilt.
Uff, das war jetzt viel Text, ich wollte es verständlich darlegen.


