Rückforderungen nach rückwirkender voller unbefristeter EMR
#1

Tarif TV-V und gesetzliche Regelungen zu Rückzahlungen bzw. Urlaubsauszahlungen nach rückwirkender voller unbefristeter EMR

Hallo Zusammen,
ich bräuchte Hilfe bzw. Fachwissen zu den o.g. Themen.

Hintergrund:
Am 29.06.2026 habe ich meinem AG den Bescheid über meine volle unbefristete EMR rückwirkend zum *01.06.2025* übermittelt mit der Frage, ob ich noch 2,59 Std. arbeiten kommen könnte oder das Arbeitsverhältnis endet. Am 01.07.2026 kam die Rückmeldung, dass das Arbeitsverhältnis lt. TV-V beendet wird und ca. 13.07.2026 endet. Es aufgrund der jetzigen gesundheitlichen Situation auch keine Möglichkeit gäbe mich für 2,59 Std. weiterzubeschäftigen. Ich bat um Abrechnung der Urlaubtage. Soweit so gut.

Am Freitag kam dann (nach 2x Erinnerungen von mir) die Information, dass es eine Forderung aufgrund Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss und der Jahressonderzahlung von ca. 2.200 Euro an mich gäbe. Die Forderung ohne die Berechnung der Urlaubstage aus 2025 und anteilsmäßigen Urlaubstage aus 2026 noch höher ausgefallen wäre.
Ein Schreiben bzgl. der Forderung käme demnächst und die Abrechnung mit der regulären September Abrechnung.

Jetzt habe ich folgende Fragen:

- Ist es nicht gesetzlich so geregelt, dass man mir eine verständliche Übersicht der abgerechneten Daten zukommen lassen muss? Gehaltsabrechnungen vom öffentlichen Dienst versteht man ja kaum.

- Ist es korrekt die gesamte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) oder auch die Krankengeldaufstockungen zurückzufordern?

- Wie ist das mit den Urlaubstagen 2026? Ich dachte, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der EMR im Juli 2026 endet, dass dann der volle Urlaubsanspruch entsteht und nicht der anteilige.

- Hätte mein AG mir nicht das endgültige Austrittsdatum mitteilen müssen?

- Auch wurde mir nie ein BEM Gespräch angeboten.

Bisher lief auch alles nur per Mail, schriftlich in Papierform, habe ich bis dato nichts erhalten, auch das Ende des Arbeitsverhältnisses wurde nur mit ca. 13.07.2026 mitgeteilt.

Uff, das war jetzt viel Text, ich wollte es verständlich darlegen.
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#2

"Ist es nicht gesetzlich so geregelt, dass man mir eine verständliche Übersicht der abgerechneten Daten zukommen lassen muss? Gehaltsabrechnungen vom öffentlichen Dienst versteht man ja kaum."
Es reicht eine Übersicht. Ob sie vom Arbeitnehmer verstanden wird ist erstmal nicht erforderlich.

"- Ist es korrekt die gesamte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) oder auch die Krankengeldaufstockungen zurückzufordern?"
Ja. Rückforderung Lohnfortzahlung wäre aber nicht korrekt.

"Wie ist das mit den Urlaubstagen 2026? Ich dachte, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der EMR im Juli 2026 endet, dass dann der volle Urlaubsanspruch entsteht und nicht der anteilige."
Es besteht der volle gesetzliche Anspruch, aber nur anteiliger Anspruch auf den tariflichen Anspruch. (20 Tage  bei 5-Tagewoche und ohne Sondersachverhalte.)

"Hätte mein AG mir nicht das endgültige Austrittsdatum mitteilen müssen?"
Ja. Kommt auf den genauen Wortlaut der EMail an ob diese reichte.

"Auch wurde mir nie ein BEM Gespräch angeboten"
Das spielt keine Rolle.
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#3

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!!
Habe allerdings noch nicht alles ganz verstanden.

"- Ist es korrekt die gesamte Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) oder auch die Krankengeldaufstockungen zurückzufordern?
Ja. Rückforderung Lohnfortzahlung wäre aber nicht korrekt."

Wieso die Lohnfortzahlung? Dann hätte ich 01.06.-03.07.2025 doppelt Geld bekommen (Lohn und Rente)? Dachte eher an die Jahressonderzahlung hinsichtlich Erkrankung und dadurch EMR, es darf einem ja kein kein finanzieller Nachteil dadurch entstehen.

"Wie ist das mit den Urlaubstagen 2026? Ich dachte, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund der EMR im Juli 2026 endet, dass dann der volle Urlaubsanspruch entsteht und nicht der anteilige.
Es besteht der volle gesetzliche Anspruch, aber nur anteiliger Anspruch auf den tariflichen Anspruch. (20 Tage  bei 5-Tagewoche und ohne Sondersachverhalte.)"

Wäre das entweder oder (20 Tage gesetzlich / 30 Tage TV-V) und wer entscheidet das?

"Hätte mein AG mir nicht das endgültige Austrittsdatum mitteilen müssen?
Ja. Kommt auf den genauen Wortlaut der EMail an ob diese reichte."

In der Mail vom 01.07.1026 wird mir nur mitgeteilt, dass mein Arbeitsverhältnis nach TV-V endet und aufgrund meiner vorliegenden gesundheitlichen Situation eine Weiterbeschäftigung unter 3 Stunden nicht möglich wäre. Am 15.07.2026 erhielt ich auf meine umgehende Rückfrage vom 01.07.2026, die Antwort "Da die Mitteilung uns am 29.06.2026 zugegangen ist, endet das Arbeitsverhältnis gem. §19 Abs. 1 d) wohl mit Ablauf des 13.07.2026."
Seitdem habe ich bis auf die Forderung und Abrechnung Ende September keinerlei Info erhalten zum Thema Ende des Arbeitsverhältnisses.
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#4

"Wieso die Lohnfortzahlung? Dann hätte ich 01.06.-03.07.2025 doppelt Geld bekommen (Lohn und Rente)? "
Das ist möglich. Der Lohn kann nicht einfach zurückgefordert werden.

"es darf einem ja kein kein finanzieller Nachteil dadurch entstehen."
Weshalb sollte dies so ein. Wenn wegen der EMR kein Anspruch auf Jahressonderzahlung und Krankengeldzuschuss besteht, dann ist dies so.

"Wäre das entweder oder (20 Tage gesetzlich / 30 Tage TV-V) und wer entscheidet das?"
Der Anspruch nachg T-V V ist in dem Fall 18 Tage. Der gesetzliche Anspruch ist 20 Tage. Also 20 Tage Anspruch.

"Seitdem habe ich bis auf die Forderung und Abrechnung Ende September keinerlei Info erhalten zum Thema Ende des Arbeitsverhältnisses."
Hats du denn irgendeinen Grund anzunehmen, dass das Arbeitsverhältnis noch nicht geendet hat. Du meldest immer noch deine Arbeitsunfähigkeit an den Arbeitnehmer?
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#5

Noch zur Erklärung zum Unterschied Lohnfortzahlung, Krankengeldzuschuss:
Wegen der EMR besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Damit auch kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Soweit die Jahressonderzahlung ganz oder teilweise wegen des Krankengeldzuschusses bezahlt wurde, entfällt auch dieser Anspruch ganz oder teilweise.
Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Lohnzahlungen bleiben von der EMR unberührt, weil das Arbeitsverhältnis nicht rückwirkend aufgelöst wird.
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#6

Herzlichen Dank für die schnelle Hilfe und Informationen, hat mir sehr weitergeholfen!!!
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