Probleme bei Rückkehr nach langer Krankheit
#1

Hallo, guten Tag.

Ich bin seit ca. 10 Jahren im ÖD bei einer Kreisverwaltung angestellt (tarifbeschäftigt). Bisher im sozialen Bereich, ich hatte auch bereits zwei Episoden längerer Krankheit (ca. drei Monate jeweils) wegen Erschöpfung, Burn-Out etc. und vor knapp zwei Jahren konnte ich seit einer Morddrohung nicht mehr und war seitdem arbeitsunfähig. Mein Arbeitgeber hat um meine Zustimmung zu einer amtsärztlichen Untersuchung gebeten, die ich ja erteilen musste. Meine Bitte, die Untersuchung nicht im Haus durchzuführen, sondern bei anderen Dienststelle, war leider nicht erfolgreich. Die Ärztin sprach nur sehr schlecht Deutsch, hatte keinerlei Vorstellung von meiner Dienststelle und ich hatte den Eindruck, dass auch sie mit der Situation überfordert war. Trotz Schweigepflichtentbindung hat sie keine Berichte von meinem Psychiater angefordert und mir gesagt, ich soll nach einem Jahr wiederkommen. Nächster Termin ähnlich verlaufen und wieder musste ich eine Schweigepflichtentbindung unterschreiben und wieder wurden keine Berichte angefordert. Mein Arzt sagt, die müssen sich an ihn wenden, er kann nicht einfach unaufgefordert Berichte da hinschicken. Das habe ich dann auch bei der Personalstelle reklamiert. Nix passiert. Stattdessen hatte die Amtsärztin wohl bereits einen Tag nach dem Gespräch der Personalstelle mitgeteilt, welche Anforderungen an meinen leidensgerechten Arbeitsplatz gestellt würden.
Mein Arzt schrieb mich dann wieder arbeitsfähig, zwangsläufig, weil das Krankengeld auslief und ich sonst SGB12-Leistungen hätte beantragen müssen. Nun hat mir mein Arbeitgeber vor wenigen Wochen einen neuen Arbeitsplatz angeboten, was sich für mich nun als erhebliches Problem darstellt. Bei der früheren Dienststelle hatte ich bereits Erfahrungen mit Mobbing und vor allem Bossing machen können und ich habe große Angst, dass sich das wiederholt. Ich fühle mich auch degradiert und abgeschoben. Das Zimmer ist das letzte im hintersten Flur. Eigentlich ist es kein Zimmer, sondern eine Halle. Dort sitze ich mit einer Kollegin, die mir auch direkt nach fünf Minuten erklärt hat, das ist alles ihres, das ist ihr Platz, sie sitzt schon immer da und Du bist mein Lakai. Eine Einarbeitung habe ich mangels Personals bisher nicht bekommen, ich muss zusehen, wie ich klar komme. Oder für die freundliche Kollegin die Ablage machen. Sie kann mir nix erklären, weil sie keine Zeit hat und auch erst seit ein paar Monaten da ist. Ich habe den Eindruck, die dachten sich vielleicht, die beiden Psychos setzen wir ganz weit weg, dann stören die niemanden.

Zu allem Übel hatte ich vorhin wieder Theater mit der Kollegin, weil es draußen duster war und ich das Deckenlicht eingeschaltet hab. Sie will aber lieben die Tischleuchten. Damit komme ich nicht zurecht, weil mir da nach ein paar Stunden Bildschirmstarren die Augen tränen. Nach dem Anschiss war ich so am Ende, dass ich zur Toilette wollte, weil ich einen Weinkrampf bekam. Unsere Abteilung hat keine eigenen Toiletten, wir müssen die Besuchertoiletten mitnutzen. Und auf dem Weg dorthin lief mir ein Kunde aus der früheren Dienststelle über den Weg und bis in den Waschraum hinterher. Es ist nichts passiert, aber früher hatte ich schon einige unangenehme Gespräche mit ihm. Das macht mir sehr Angst.

Kurzum, ich kann das nicht mehr aushalten. Ich denke, mit etwas über 50 brauche ich mir auch keine Illusionen mehr zu machen. ÖD ist nichts mehr für mich und wahrscheinlich läuft es früher oder später doch auf Erwerbsunfähigkeit hinaus.

Nach all dem ganzen Geschreibsel nun endlich meine Fragen:

Ich habe ja gelesen, dass man den Arbeitsplatz, den der Arbeitgeber nach Krankenrückkehr anbietet, nicht ablehnen darf. Aber gibt es da eine Frist? Ich habe es in den vergangenen Wochen versucht, es funktioniert nicht. Was passiert, wenn ich jetzt sage, ich kann diesen Arbeitsplatz nicht machen. Werde ich dann automatisch gekündigt?

Inzwischen habe ich Zweifel am Gutachten der Amtsärztin, weil ich den Eindruck habe, die Kollegin hat mangels Bezug zu meiner früheren Dienststelle meine Erkankungen wohl teils falsch gewertet und für mich ist das Gutachten ohne die Arztberichte auch unvollständig.
Habe ich da einen Anspruch auf das amtsärztliche Gutachten, wenn der Arbeitgeber es in Auftrag gibt?

Ein BEM gibt es natürlich im Haus, das wurde mir aber nicht angeboten. Ich hatte die Personalstelle rechtzeitig vorher über das Ende der AU informiert, dann sollte ich ein paar Tage warten und dann von einem Tag zum nächsten in der neuen Dienststelle antreten. Das BEM fiel mir dann erst danach wieder ein, als ich im Intranet davon gelesen hatte. Der Personalrat sagt, jetzt brauch ich auch nicht mehr, das wäre ja jetzt zu spät.

Ihr merkt, ich bin völlig überfordert mit der Situation im Moment und weiß überhaupt nicht mehr, wie ich aus der Nummer rauskomme ohne finanziell völlig bodenlos zu fallen. Daheim habe ich auch noch eine Tochter, die alle paar Tage versucht, sich das Leben zu nehmen und ich will arbeiten, aber ich schaffe es einfach nicht so, wie es im Moment geht Sad
Daniel
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#2

Zitat:Habe ich da einen Anspruch auf das amtsärztliche Gutachten, wenn der Arbeitgeber es in Auftrag gibt?

Was willst du denn mit dem Gutachten?
Da du offenbar äußerst sensibel bist, wirst du wahrscheinlich alle Formulierungen auf die Goldwaage legen.
Du bindest dir damit nur noch mehr Steine um den Hals, die dich runter ziehen.

Im Gutachten steht sicherlich: kein Kundenkontakt empfohlen.
Was willst du mehr?

Grundsätzlich ist es ein schlechtes Zeichen, wenn dich der Arbeitgeber schon zum Amtsarzt geschickt hat.
http://www.kanzlei-hasselbach.de/2014/kr...digung/04/
http://www.arbeitsrechtler-in.de/arbeits...recht.html

Wenn du jetzt keinen Kundenkontakt hast und trotzdem Krankheitsfehltage anhäufst, dann musst mit deiner Kündigung rechnen.
Eigenlich dürftest du dich auch nicht darüber wundern, denn es ist auch irgendwie zwangsläufig.

Rechne dir schon mal lieber deine Abfindung aus.
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#3

Nur mal vielleicht noch folgenden Hinweis: Dein tariflicher Urlaubsanspruch dürfte sich in Wohlgefallen aufgelöst haben. Guckst Du hier:
Urlaubsanspruch TVöD – Resturlaub
Nach dem TVöD muss der Resturlaub bis zum 31.5. angetreten werden, wenn er wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen Gründen nicht bis zum 31.3. angetreten werden konnte. Mit dieser Regelung „Urlaub angetreten haben“ hat der Tarifvertrag eine im Ansatz andere Regelung als das BUrlG getroffen, denn hiernach muss der Urlaub bis 31.3. genommen worden sein. Das BAG hat daher mit Urteil vom 22.5.2012, 9 AZR 575/10, entschieden, dass der Tarifvertrag sich deutlich vom Fristenregime des BUrlG loslöst und eigenständig Übertragung und Verfall krankheitsbedingter Urlaubsansprüche regelt. Die Regelung nach § 7 Abs. 3 BUrlG umfasst lediglich den Mindestanspruch auf Urlaub. Diese kompliziert klingende Unterscheidung führt im Ergebnis dazu, dass gesetzlicher Mindesturlaub und tariflicher Mehrurlaub unterschiedlich zu behandeln sind. Der Urlaubsanteil von Beschäftigten im öffentlichen Dienst, der über den gesetzlichen Mindesturlaub hinausgeht, verfällt auch bei langjähriger Krankheit am 31.05. des Folgejahres, während für den Mindesturlaub als Höchstgrenze die 15-Monatsfrist (s. Urlaubsanspruch bei Krankheit) gilt, also 10 Monate mehr.
Beispiel: Ein 58jähriger Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, der vom 1.1.2011 bis 31.7. 2012 krank war, hat für 2011 einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Da der Urlaub bis zum 31.5.2012 nicht genommen wurde, ist der Anspruch nach dem Tarifvertrag verfallen. Dieses gilt wegen der Vorschriften des BUrlG nicht für den Mindesturlaub von 20 Arbeitstagen. Dieser Urlaubsanspruch besteht noch und kann in 2012 noch voll genommen werden.

Eddie
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