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Kann die Probezeit im Anerkennungsjahr (Beginn 01.08.2023, Probezeit vertraglich festgelegt - 3 Monate) um weitere 3 Monate verlängert werden oder überhaupt verlängert?
Theoretisch ja, wenn sich beide Vertragsparteien darauf einigen. Wobei die Probezeit ja nur ggf. für Kündigungsfristen eine Rolle spiele. Für die Wartezeitkündigung in den ersten 6 Monaten eines Arbeitsverhätnisses braucht es keine Probezeit. Allerdings ist zu beachten, was zur Kündigung vereinbart wurde. Für das Anerkennungsjahr findet der TVöD Anwendung?
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Vielen Dank für die Antwort. Für das Anerkennungspraktikum hat der TVöD-P Anwendung.
Wenn es möglich ist, würden wir gerne die Probezeit um 3 Monate verlängern, die vertragliche Probezeit endet zum 31.10.....