Probezeit Beamte vs. Probezeit Angestellte
#1

Guten Tag,😃 

seit einiger Zeit  lese ich hier bereits still mit. Selbst bin ich nicht verbeamtet, jedoch wäre das mit meinem erlernten Beruf durchaus in einigen Bundesländern möglich, daher spiele ich mit diesem Gedanken. 

Mir ist aber nicht ganz klar, siehe Betreff, ob das letztlich doch nur ein großer Nachteil wäre.
Beispiel: Als Angestellte habe ich 3- 6 Monate Probezeit zu „überstehen“,  als Beamtin mehrere Jahre. Ist das nicht ein unkalkulierbares Risiko wenn man während der Probezeit entlassen wird ? (Private Krankenkasse, keine Zahlung von Arbeitslosengeld usw., dann die Probleme nach einer Entlassung aus dem Beamtenverhältnis woanders eine Stelle zu finden, sieht bestimmt nicht so gut aus im Lebenslauf) 

Mir ist zwar bewusst, nach Recherche und hier mitlesen, dass es dafür schon bestimmte Gründe braucht, aber machen wir uns nichts vor, praktisch sind solche doch immer leicht zu finden, wenn man will. Ich denke, da nehmen sich öffentlicher Dienst und die private Wirtschaft nichts. 
 
Zusammenfassend die Fragen: 
1. Würdet ihr eher empfehlen die Verbeamtung anzupeilen oder Angestellte zu bleiben? 

2. Welche Gründe kann es geben um eine Beamtin bereits während der Probezeit zu entlassen, sprich: ist das ähnlich wie bei Angestellten? („Mir passt die Nase doch nicht“, „arbeitstechnisch harmoniert das  nicht“ … und dann ist auf einmal nach 6 Monaten Schluss und die Betroffene steht dort ohne ein Auffangnetz.
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#2

Zu 1. kommt immer darauf an was die konkreten Umstände im Einzelfall sind.

Zu 2. § 23 (3) BeamtStG
"Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe können entlassen werden,
1. wenn sie eine Handlung begehen, die im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit mindestens eine Kürzung der Dienstbezüge zur Folge hätte,
2. wenn sie sich in der Probezeit nicht bewährt haben oder
3. wenn ihr Aufgabengebiet bei einer Behörde von der Auflösung dieser Behörde oder einer auf landesrechtlicher Vorschrift beruhenden wesentlichen Änderung des Aufbaus oder Verschmelzung dieser Behörde mit einer anderen oder von der Umbildung einer Körperschaft berührt wird und eine andere Verwendung nicht möglich ist.

Im Fall des Satzes 1 Nr. 2 ist § 26 Abs. 2 bei allein mangelnder gesundheitlicher Eignung entsprechend anzuwenden."

Die Hürden sind deutlich höher als bei einer Wartezeitkündigung von Arbeitnehmern und unterlegen einer umfassenden verwaltungsrechtlichen Rechtsschutz.
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#3

Ah, ok. Danke für die Antwort  Icon_cool Die gesetzliche Grundlage, die du zitierst, führt bei mir aber auch zu den genannten Zweifeln. Finde die Bezeichnung in §23, ABS.3, Nr. 2 BeamtStG sehr schwammig. Ich verstehe das so, dass ich jederzeit im Laufe der Probezeit mit der Begründung „hat sich aus Grund xy nicht bewährt“ rausfliegen kann. Klar, lässt sich klagen etc., das lässt sich aber ja arbeitsrechtlich auch.  Nur noch mal um das konkret darzustellen: 
Mitarbeiterin A, angestellt nach Tarif, Probezeit über 6 Monate, also gleichzeitig mit der Wartezeit beendet. 

Mitarbeiterin B, verbeamtet, Probezeit 3 Jahre.  


Das heißt, Person A kann nach meinem Verständnis nur noch aus den im KSchG genannten, sozial gerechtfertigten Gründen entlassen werden, nehmen wir an aus low Performance Gründen nach 13 Monaten der Beschäftigung. In diesem Fall greift dann auf jeden Fall ALG I und einen Neustart steht dahingehend erstmal nichts im Weg (auch bezogen auf mögliche Vermögenswerte) 

Person B hingegen kann von Tag 1 an bis zum Ablauf der Probezeit niemals sicher sein und muss darüber hinaus noch ALG II bzw. Bürgergeld mit der Auflösung des bisherigen Lebens fürchten. Hieraus wieder eine Beschäftigung zu finden wird doch dann ungleich schwieriger oder? 

Möglicherweise bedenke ich auch wichtige Faktoren nicht, hoffentlich könnt ihr ein wenig Licht ins Dunkel bringen. 🙈
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