Praxisanleiterpauschale
#1

Erhöht sich die Praxisanleiterpauschale (70,00 Euro/Erziehungsbereich) bei der Anleitung einer zweiten Person?
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#2

Nein.
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#3

Danke für die schnelle Antwort. Gibt es hierfür eine nachvollziehbare Begründung?
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#4

Der Tarifvertrag (TVöD) kennt als Voraussetzung nur diese:
"1a. 1Beschäftigte, denen entsprechende Tätigkeiten als Praxisanleiterin/Praxisanleiter in der Ausbildung von Erzieherinnen/Erziehern, von Kinderpflegerinnen/Kinderpflegern, von Sozialassistentinnen/Sozialassistenten oder von Heilerziehungspflegerinnen/Heilerziehungspflegern übertragen sind und die die übertragene Tätigkeit mit einem zeitlichen Anteil von mindestens 15 Prozent an ihrer Gesamttätigkeit ausüben, erhalten für die Dauer dieser Tätigkeit eine Zulage in Höhe von 70,00 Euro monatlich."

Es kommt also auf die Tätigkeit und den Mindestzeitanteil an. Nicht auf die Zahl der Personen.
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