Polnischer Geburtsort nach dem 8.5.45
#1

Moin moin,

bei uns im MR ist eine Person 1957 geboren, als Geburtsort steht Klosterbrück/Oberschlesien drin.

Diese Person hat bei mir heute einen RP beantragt.

Ich habe den Ort im Pass, noch nicht im MR, abgeändert auf: Czarnowanz (Klosterbrück)

Bei den polnischen Geburtsorten bin ich mir, obwohl ja eigentlich die Verwaltungsvorschriften eindeutig sind, immer unsicher.
Bevor ich das im MR abändere, liege ich mit der Eintragung falsch?

Wenn nicht frage ich mich, warum man in den alten Dokumenten (Pass und Ausweis) das nie geändert hat.

Vielen Dank im Voraus.
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#2

Schreiben des BMI vom 27.02.2009-IT 4-644 009/7#62
(*lach* zufällig grade auf meinem Schreibtisch! :-))

....das Bmi ... weißt .. drauf hin, dass Geburtsorte, die in Gebieten des heutigen Polen liegen, wie folgt in den xxxDokumenten einzutragen sind:

...vor 08.05.45 ... nur die deutsche Bezeichnung (in deinem Fall: Klosterbrück)
...nach 08.05.45 ist nach der deutsch-polnischen Passabsprache von 1976 die Polnische Bezeichnung des Ortes und in Klammern die deutsche Bezeichnung einzutragen. In deinem Fall: Czarnowanz (Klosterbrück)

Also alles richtig gemacht.

Und warum man das nie geändert hat? Unwissenheit? Unsicherheit? Egal! Jetzt hast du es korrekt gemacht! :-)
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#3

rein zufällig bin ich auch in der kleinen o.g. Ortschaft geboren. Czarnowanz ist leider falsch, das war der Name vor 1936, danach hieß es Klosterbrück und nach 1945 heißt es Czarnowasy.
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#4

Hallo,
alles falsch.
Die deutsch-polnische Passabsprache von 1976 findet keine Anwendung mehr.
Es gelten die Passverwaltungsvorschriften 2021 und zwar Pkt. 4.1.5.1, was die Eintragung des Geburtsortes anbetrifft.
Die deutschen Dokumente aus dem Personenstandsregister (Stammbuch; z.B. übersetzte Geburtsurkunde,
Eintragungen in der Heitratsurkunde, usw...) sind ausschlaggebend. Man sollte sich nach den
Übersetzungen und den Eintragungen in diesen Dokumenten richten.
Es kommt oft vor, dass die Sacharbeiter der Bürgerbüros eigene Theorien haben und danach und auch willkürlich handeln.
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#5

Die Sache ist ganz simpel: Wenn es für einen ausländischen Ort eine gebräuchliche deutsche Bezeichnung gibt, ist diese zu verwenden; bei früher deutschen Orten ist dies in der Regel zu bejahen. Im Standesamt kann die ausländische Bezeichnung in Klammern angefügt werden; in Ausweisdokumenten macht man das natürlich nicht.

Das "gebräuchlich" ist Auslegungssache; daher kann man durchaus auch mit der betreffenden Person besprechen, was denn gewünscht wird.
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#6

Steht bei einem gebürtigen Italiener auch Mailand im Ausweis oder Milano?
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#7

Natürlich Mailand; ebenso wie z. B. Genf, Brüssel, Kopenhagen, Lissabon, Athen, Belgrad etc.!
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