Hallo,
ich denke, die Begründung/Herleitung liegt hier in der Verbindung zu denen lt. Melderecht gespeicherten Daten:
§ 5 (2) Ziff. 4 PAuswG – (Tag und Ort der Geburt) verweist hinsichtlich der Angabe und Schreibweise des GebOrtes im Kommentar auf DSMeld-Blatt 0602:
(Der Geburtsort ist so anzugeben, wie er sich aus den Meldeunterlagen ergibt; nach Möglichkeit sind die Eintragungen in den Personenstandsregistern zu übernehmen… [Was ja durch die Vorlage von Personenstandsurkunden bei der Antragstellung möglich wird.)
Danach sind "...Zulässige alphanumerische Zeichen:
• alle Buchstaben und Ziffern sowie - . ’ / ( ) Leerzeichen
• in der ersten Stelle nicht zugelassen - ’ / ( ) .
Demnach: Punkte sind möglich, aber eben nicht an der ersten Stelle der Geburtsortes. Ohne Punkte und Klammern wären Abkürzungen und nähere Kennzeichnungen gar nicht möglich :-)
Ich hoffe, ich konnte helfen
Das hilft mir schon. Vielen Dank!!!!