Ich wurde als Mitarbeiter im Sozialdienst 3 Jahre von einem latent psychisch Kranken Kindesvater, der immer wieder in ambulanter psychiatrischer Behandlung war, und eine sozial etwas leicht debile Frau schwängerte, die bekam ein Kind von ihm, meine Kollegin welche für den Fall zuständig war hatte im Einvernehmen, oder auf Rat der Jugendamtsleitung beim Vormundschaftsgericht einen Antrag auf einen gerichtlichen Beschluss der Kindesmutter unmittelbar nach der Geburt das Kind sofort zu entziehen um es einer Zwangsadoption zuzuführen. Die Kolleging urde "krank" konnte den fertigen Antrag nicht unterschreiben, ich war ihre Vertretung, wusste von allem nur das Ergebniss hatte aber im Vorfeld nicht daran mitgewirkt. Musste also formell den Antrag unterschreiben. Das Gericht hat den Antrag bewilligt, der Kindesvater hat sich bei der Amtsleitung beschwert, diese hat ihn zu mir geschickt, ich habe ihm gesagt das war alles schon mit dem Gericht abgesprochen und ich musste auf Anweisung des Amtsleiters den Antrag als zuständige Vertretung unterschreiben. Da die Kindesmutter schon im "Wochenbett das Kind zur Welt gebracht hatte", waren die Fakten schon geschaffen. Ob ich selbst zu einem aneren oder dem gleichen Ergebniss gekommen wäre weiß ich nicht. Der Vater hat ein Jahr später die Frau nochmal geschwängert, ist aber denn rechtzetig nach Sizilien gefahren, sie hat dort das Kind geboren, es wurde ihr dort nicht abgenommen. Er kam dann aufeinmal mit Frau und Kind wieder an, da ich schon mal mit dem Fall vertretungsweise zu tun hatte musste ich ihn jetzt übernehmen. Er hat dann eine Sozialwohnung bekommen. Das Kind wuchs heran, es war schon im Kindergarten auffällig. Die Schule verweigerte die Einschulung in die Regelschule, der Vater war bei mir vorstellig und verlangte dass ich dafür sorgen soll dass das Kind nicht in die Sonderschule muss. Ich habe das geprüft, die Schuleingangstests waren zu schlecht. Also konnte man da nichts machen. Dann hatte er Probleme mit der Kindesmutter, war aggressive schlug in der Wohnung die Türe vom Bad aus den Metallzargen ein, wo die Frau sich verbarrikadierte, ich musste mir das ansehen, and die Wohnbau berichten - etc.. Jedenfalls gab es dann auch in der Sonderschule mit dem Kind Probleme. Dann habe ich zunächst erreicht dass der Vater einer zeitweisen Unterbringung des Sohnes in einem Heilpädagogischen Heim zur genaueren Untersuchung zustimmt, Das hat er gemacht, bis er dann feststellte dass ihm für diese Zeit das Kindergeld vom Jugendamt einbehalten wurde um anteilig die Heimkosten zu finanzieren. Jedenfalls ging das Verhältnis weiter angespannt zwischen uns. Ich wurde dann vom Italienischen Sozialarbeiter und von einer Katholischen Pschologischen Beratungsstelle gewarnt, dass der Mann sich dahingehend also bei 2 verschiedenen Insitutionen dahingehend äußerte, Ich bin an seinem gescheiterten Leben schuld und er muss mich umbringen, damit das aufhört. Ich habe bei meinem Arbeitgeber die beiden Gespräche per Aktenvermerk mit der Bitte weitergegeben dass man mir den Fall abnimmt, da sie der Vater krankhaft auf mich fixiert hatte und er möglicher Weise sich beruhigen lässt, wenn ein anderer Mitarbeiter fortan für ihn zuständig ist, selbst wenn diese ähnliche, oder gleiche Ansichten hat wie ich, aber das wäre wenigstens ein "Objektifivierungsversuch" gewesen. Das Jugendamt lehnte das ab, mit der Begründung es sei schließlich egal ob ich, oder sonst ein anderer Mitarbeiter von ihm bedroht werde. Zwei Jahre danach, hat der Kindesvater erneut im Jugendamt, dann bei meiner Vorgesetzten, der Leiterin des Sozialen Dienstes vorgesprochen. Er war wieder vol aufgedreht und hat ihr gesagt er muss mich endlich umbringen dann geht es ihm besser. Die Abteilungsleiterin hat mir diesbezüglich einen Gesprächsaktenvermerk gegeben, nach dem Motto, sie muss mich warnen. Ich habe dann die Leitung des Jugendamtes gebeten mir mitzuteilen ob sie nachhaltig dafür sorgen kann das meine Mord-Gefärdung entweder nicht ernst zu nehmen ist und wenn nicht, wie man mich davor zu schützen gedenkt. Sie haben mir geantwortet dass siie meine Gefährdungslage genau so sehen wie ich, aber man kann mich nur begrenzt schützen für die Zeit wo ich in meinem Dienstzimmer, indem man bei meinem Schreibtisch eine "Klingelknopf" anbringt, den ich betätigen kann wenn die Person in mein Zimmer kommt. Das ist natürlich alles Quatsch. Mir haben dann die KollegInnen gesagt, spätestens wenn bei mir die Klingel betätigt wird, schließen sie sich sofort ein. Daraufhin teilte ich dem Arbeitgeber mit, dass ich ab sofort meinen Dienst nicht mehr ausüben kann, denn dieser jederzeit eintretenden Mordhandlung kann ich mich weder am Arbeitsplatz, noch am nahegelegenen öffentlichen Parkplatz, noch beim Einkaufen in der Stadt, also überall wo mir diese Person begegnet entziehen. Ich wollte fortan ein kleines Beil in meiner Tasche mitführen, aber als ich die Idee mit jemandem besprochen habe hat mir die Peson abgeraten, dann dann käme ich in eine Situation wo ich dieser Person begegene, und wenn er mich nur mit Händen oder fäusten angreift und ich dann mein Beil aus der Tasche ziehe, dann werde ich sogar wegen vorsätllichen, weil geplanten Todschlags verurteilt. Ich bin dann in ein altes Haus 150 km entfernt gezogen das von mir teilrestauriert war. Dann hat der Arbeitgeber beim Amtsgtericht den Vater vorgeladen. Dort hat der Richter ihn verwarnt, dass wenn er mir etwas antut, dass er dann ins Gefängnis muss. Daraufhin hat der Vater natürlich gesagt er tut mir nichts. Der ARbeitgeber hat darafuf den Standpunkt vetreten die Gefahr ist vorüger und mich umgehend zum Dienst angefordert. Das habe ich so nicht akzeptiert. daraufhin erging die fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung. Das Arbeitsgericht in erster Instanz folgte der Argumentation des Arbeitgebers. Drei Jahre später vor dem Landesarbeitsgericht hielt de Richter dem Arbeitgebervertreter erst mal einen Vortrag wie schäbig und völlig unhaltbar das alles gelaufen ist und betonte, dass es entweder zwischen ihm und mir in dieser Verhandlung eine Einigung gibt, auf jeden Fall ist die fristlose Kündigung nicht rechtens. Ich hätte jetzt notfalls auch auf Weiterbeschäftigung bestehen können sagte der Richter. Das Problem alldings war, ass es den Italiener dort noch gab, und zweitens hattte ich meine Wohnung am Arbeitsort ja schon längst gekündigt. Mir ging es finanziell sehr schlecht. Fand keine Arbeit mehr, war ja schon 50 Jahre, und so konnte ich lediglich noch eine Entschädigung von 30 TS DM raushandeln. Denn abwarten noch mal 3 - 5 Jahre bis dann das Bundesarbeitsgericht, an dieses hätte der Richter dann den Fall zur grundsätzhlichen Entscheidung überwiesen - und nur durch diese Drohung war er Anwalt, nach Rücksprache mit dem Arbeitgeber dann bereit die Entschädigung zur 9-monatigen Lohnfortzahlung drauf zu packen. Es gibt nicht einmal eine bundesweite Vereinbarung zwischen öffentlichen Arbeitgebern sich Gefährdungsfälle großzugig gegenseitig abzunehmen, wenn diese den bisherigen Wohbereich wegen berufsedinger Bedorhung weiträumig verlassen müssen. Ich verstehe jeden Jo-Center-Mitarbeiter wenn er 10 Augen zudrückt wenn ein agressiver Hilveempfänger eigentlich eine Sperre bekommen müsst, aber seinen aggressiven Drohungen dann durch Untätigkeit zu entkommen sucht und die Zahlungen weiter laufen lässt.