Pflicht zur Ausschreibung ???
#1

Hallo,

ich hätte mal eine kurze Frage zu einem leidigen Thema, dass in unserer Dienstelle immer mal wieder auftaucht, Stellenbesetzungen.

Ist es im öffentl. Dienst überhaupt rechtens, dass man ohne eine Ausschreibung Personen einen Posten zuschanzt. Ich meine hierbei noch nicht einmal interne "Bewerber" sondern wirklich wildfremde Personen, die der Chef aus dem Sportverein kennt und dann in seiner Behörde unterbringt.

Was für Möglichkeiten hat denn der Personalrat überhaupt solche Machenschaften zu unterbinden? Kann mir jemand weiterhelfen? Die Behörde ist in Schleswig-Holstein, also findet das MBG S-H Anwendung.

Vielen Dank!

Gerd
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#2

Ja, das gibt es leider ! Icon_sad

Bei uns (Landesbehörde) kam es häufiger vor, dass Behördenleitung + Personalrat es geschafft haben, ihre eigenen Leute (Schwäger, Vereinskollegen, Ehepartner, Neffen, Nichten usw.) innerhalb der Dienststelle unterzubringen. Dies ging dann sogar so weit, dass erfahrene, langjährige Beamte ihren Geschäftsbereich, in dem sie 30 Jahre oder länger tätig waren, von heute auf morgen aufgeben mussten, mit einfachsten "Hilfsarbeitertätigkeiten" abgespeist wurden und in der völligen Bedeutungslosigkeit versanken, während die Neueinsteiger innerhalb kürzester Zeit die begehrtesten Jobs und die höchstmöglichen Eingruppierungen erhielten.

Das Problem liegt darin, dass aufgrund der gesetzl. Bestimmungen Angestellte bei Neueinstellungen nicht an den strengen Ausleseverfahren teilnehmen müssen, wie sie beispielsweise für die Einstellungen bei Beamten gelten. Sofern es sich bei der Neueinstellung nicht um Beamte handelt, hat die Amtsleitung bei der Personalwauswahl dann nahezu "freie Hand".

Diese Gesetzeslücke nutzten Amtsleitung u. Personalrat natürlich in unverschämter Weise aus. Laut unserem "Personalrat" sind solche Aktionen völlig ok. Er selbst brachte übrigens auf diese Weise seine Ehefrau und einen Bekannten bei uns unter.
Meiner Meinung nach wäre hier der Gesetzgeber gefordert.
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#3

Muss dazu nicht der Personalrat angehört werden ?
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#4

Sowohl im Grundgesetz als auch in allen Länder- Beamtengesetzen ist der Grundsatz Bestenauslese) - Eignung/Befähigung und Leistung verankert. Liest man das jeweilige Beamtengesetz und Personalvertretungsgesetz, wird klar daß Willkür bei konsequenter Umsetzung von Dienststelle und/oder PR nur sehr eingeschränkte Chancen haben.

Ausschreibungen sind verpflichtend, da nur so eine Auswahl des Besten durchgeführt werden kann.

Grüße
Marcus
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#5

Im Bereich der Tarifbeschäftigten gibt es anscheinend noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen (das ist mein Wissensstand), dass diese Stellen auszuschreiben sind. Natürlich kann man argumentieren, dass ja im GG steht, dass jedem der Zugang zu einem öffentlichen Amt möglich sein muss, folglich eine Ausschreibung erforderlich ist.
Wir haben eine Vereinbarung mit unserer Dienststelle getroffen, dass alle Stellen ab der Entgeltgruppe 6 auszuschreiben sind. Eine Dienstvereinbarung wäre aber auch förderlich, wenn Probleme im Hause auftreten.

Blauer
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