Personalsachbearbeitung in E7
#1

Sehr geehrte Damen und Herren, hat jemand Erfahrung, ob die Vorauswahl von Bewerbenden noch als selbstständige Tätigkeit in der Entgeltgruppe 7 zuzuordnen ist oder ist dies schon eine höherwertige Tätigkeit?

Danke vorab und freundliche Grüße
Zitieren
#2

Die Unterscheidung zwischen E6-E9a liegt in den Zeitanteilen der selbständigen Tätigkeit.
Es kommt also auf die Bewertung und Zeitanteile von verschiedenen Arbeitsvorgängen an. Wenn es nur einen Arbeitsvorgang gibt, dann kann es nur E6 oder E9a sein.

Vorauswahl von Bewerbern hängt in der Bewertung von den konkreten Aufgaben und Entscheidungsspielraum bei der Auswahl ab.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Personalrat öffentlicher Dienst