Personalratswahlen 2020 Sachsen-Anhalt
#1

Hallo. In Vorbereitung der PR-Wahlen habe ich folgende Fragen. Leider konnte ich keine Antworten im PersVG LSA finden. Geplant ist eine"normale" Wahl, keine Gruppenwahl.

1. Können sich Mitglieder des Wahlvorstandes auch als PR-Mitglied vorschlagen bzw. wählen lassen?
2. Können Mitglieder des Wahlvorstandes PR-Mitglieder vorschlagen?
3. Aufgrund der Größe sind 5 PR-Mitglieder zu wählen. Was ist wenn nur bspw. 4 Beschäftigte zur Wahl vorgeschlagen werden? Besteht dann der PR nur aus 4 oder ist dann keine Wahl möglich?

Bin für alle Tipps dankbar. Evtl. auch Tipps für weiterführende Literatur. 
Danke.
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#2

Moin,
Ihr habt doch sicherlich einen geschulten Wahlvorstand. Einfach mal Google einsetzen. In §§ 1 - 30 geht es bei Euch im PersVG doch um die Wahl. Steht da nichts? Habt Ihr kein Gewerkschaftsmitglied (im Personalrat), dass dort einmal fragen könnte. Die Gewerkschaften sind hier ganz hilfsbereit.
Wenn es im Landesrecht nicht geregelt ist, vielleicht doch im Bundesrecht.
Rechtsauskünfte wirst Du hier sicherlich nicht erhalten. Besonders im Bereich der Wahl sollten keine Fehler gemacht werden.
Jedenfalls, viel Erfolg!!
LG
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