Wir haben dieses Jahr Wahlen PR. Der gesamte PR tritt nicht mehr an - warum. Dazu gäbe genug zu erzählen.
Meine Frage - der Wahlausschuss schreibt dauernd von Arbeitnehmern und Beamten. Ich dachte es gibt keine Arbeitnehmer mehr - nur noch Beschäftigte und Beamte. Ist der Wortlaut so korrekt?
Grüße WUlf
Beim TVÖD wurde die Trennung von Arbeitern und Angestellten abgeschafft und diese als "Beschäftigte" zusammengefasst.
Arbeitnehmer kann man aber auch sagen - Beamte sind keine Arbeitnehmer im Sinne des Arbeitsrechts. Dann dürfte die Formulierung so auch möglich sein.
Ja der Begriff Arbeitnehmer ist gültig. Steht sogar im TV-L als Einleitungssatz:
Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (Beschäftigte), die in einem Arbeitsverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, der Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) oder eines Mitgliedverbandes der TdL ist.
Oh, welch Wunder?! Jetzt wurden auch die Personalvertretungen im Freistaate zu zahnlosen Tigern mit entfernten Krallen degradiert. Ich habe großen Respekt vor Kolleginnen/Kollegen, die trotz alledem kandidieren. Läuft bei Euch Gruppenwahl oder gemeinsame Wahl? Radio Eriwahn