Personalratswahl
#1

Bei einer nicht Gruppenwahl oder Listenwahl, wieviele Stimmen bzw. Kreuze dürfen nach dem LPVG NRW bei der Wahl abgegeben bzw gemacht werden?
Zitieren
#2

Hallo,
schau doch mal unter
Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz (WO-LPVG) vom 20.05.1986

Eigentlich bei Listenwahl 1 Stimme für die Liste
bei Personenwahl so viele Stimmen wie für die jeweilige Gruppe zu wählen sind, also bei einem Personalrat der aus 15 tarifl. Beschäftigten besteht, 15 Stimmen
(entweder alle für 1 Person oder verteilt auf 15 Personen.
Schau aber lieber genau nach oder frage den Wahlvorstand oder eine Gewerkschaft.
LG und viel Erfolg!
Zitieren
#3

"(entweder alle für 1 Person oder verteilt auf 15 Personen."

Woraus ergibt sich die Möglichkeit mehrere Stimmen eine Person zu geben? M.E. ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Man kann aber die weiteren Stimmen verfallen lassen.
Zitieren
#4

Hallo,
googel doch einfach einmal Personalratswahlen NRW 2020 oder wendet Euch an den Wahlvorstand oder schau in die Wahlordnung.
Für Wahlvorstände sind doch auch bestimmt Schulungen geplant. Die Gewerkschaften helfen hier bestimmt gerne weiter.
Zitieren
#5

Hallo,
bei Listenwahl gilt 1 Stimme, bei Personenwahl darf man maximal die Zahl der zu wählenden Personalräte ankreuzen. 
Kumulieren geht nicht (leider).
Gruß, Beppi
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Wählbarkeit Personalratswahl BW
- Personalratswahl: Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses
- Personalratswahl


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers