Personalratsvorsitzende
#1

Kann die Vorsitzende des Personalrats in einer Schule die Aufgaben der erkrankten Schulleiterin wahrnehmen und dafür Entlastung bekommen. Klingt eigentlich nach Bananenrepublik. Gibt es aber!
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#2

Hallo basalti
014

Ich gehe mal davon aus, dass die Vorsitzende des Personalrats "freigestellt" ist. Damit wäre Sie von sämtlichen Dienstpflichten zu befreien. Sie unterliegt auch dann nicht dem Direktionsrecht des Dienstherrn! Bedenklich halte ich auch, dass die Vorsitzende des Personalrats dann gleichzeitig auch Vertreter der Dienstbehörde ist! Dies würde bedeuten, dass Sie Verhandlungen mit sich selbst führen müsste! Und das kann und darf (meiner Meinung nach) nicht sein. Ich erkenne da einen klaren Interessenskonflikt!

Was meist du mit:
Zitat:und dafür Entlastung bekommen

Zitat:Klingt eigentlich nach Bananenrepublik. Gibt es aber!
Ja, Leider!

MkG Strabahner
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