28.01.2021, 16:33
Hallo,
ich bin seit einigen Jahren bei einer Stadtverwaltung beschäftigt, habe als Sekretärin im Vorzimmer des Kämmerers (50 %) angefangen und habe nach und nach immer weitere, auch höherwertige Aufgabengebiete dazu bekommen, habe zeitlich mittlerweile auf 70 % aufgestockt und erledige neben den weniger werdenden Sekretariatsaufgaben auch für 2 kleine Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die Anlagenbuchhaltung (gelerne Bankkkauffrau).
Seit letztem Jahr bin ich stellvertretende Personalratsvorsitzende und es "droht" mir nach altersbedingtem Ausschreiden der jetzigen Vorsitzenden, dass ich den Vorsitz übernehmen könnte. Derzeit ist unsere Vorsitzende zu 50 % freigestellt (Beamtin mit 50 %). Falls die 50 %ige Freistellung bei mir auch so zutreffen sollte, dann kann ich nur noch 20 % "arbeiten". In dieser Zeit werde ich die anspruchsvolle Aufgabe der Anlagenbuchhaltung wohl nicht erfüllen können, sodass ich wohl nur die Sekretariatsaufgaben erledigen kann. Werde ich dann von der Entlohnung her wieder runtergestuft? Habe mit EG 5 angefangen und bin derzeit in EG 8. Sollte dies der Fall sein werde ich den Vorsitz nicht übernehmen, oder greift da eventuell der Grundsatz dass der PR nicht benachteiligt werden darf?
Danke für eine Rückmeldung!
ich bin seit einigen Jahren bei einer Stadtverwaltung beschäftigt, habe als Sekretärin im Vorzimmer des Kämmerers (50 %) angefangen und habe nach und nach immer weitere, auch höherwertige Aufgabengebiete dazu bekommen, habe zeitlich mittlerweile auf 70 % aufgestockt und erledige neben den weniger werdenden Sekretariatsaufgaben auch für 2 kleine Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft die Anlagenbuchhaltung (gelerne Bankkkauffrau).
Seit letztem Jahr bin ich stellvertretende Personalratsvorsitzende und es "droht" mir nach altersbedingtem Ausschreiden der jetzigen Vorsitzenden, dass ich den Vorsitz übernehmen könnte. Derzeit ist unsere Vorsitzende zu 50 % freigestellt (Beamtin mit 50 %). Falls die 50 %ige Freistellung bei mir auch so zutreffen sollte, dann kann ich nur noch 20 % "arbeiten". In dieser Zeit werde ich die anspruchsvolle Aufgabe der Anlagenbuchhaltung wohl nicht erfüllen können, sodass ich wohl nur die Sekretariatsaufgaben erledigen kann. Werde ich dann von der Entlohnung her wieder runtergestuft? Habe mit EG 5 angefangen und bin derzeit in EG 8. Sollte dies der Fall sein werde ich den Vorsitz nicht übernehmen, oder greift da eventuell der Grundsatz dass der PR nicht benachteiligt werden darf?
Danke für eine Rückmeldung!