Personalratsmitglieder
#1

Hallo Zusammen,

ich bin ein Personalratsvorsitzender nach NPersVG in einer Kommune mit 9 Mitgliedern. Seit etwa 4 Monaten sind 2 Mitglieder dauerhaft erkrankt und ständig werden 2 Ersatzmitglieder zu den Sitzungen nach NPersVG geladen. Auch fachlich sind diese 2 Ersatzmitglieder um längen besser aufgestellt als die 2 Langzeiterkrankten. Da sich das NPersVG nicht eindeutig mit dem eventuellen Ausschluss der regulären Mitglieder aufgrund von Krankheit geregelt ist und ich auch keine Intrigen schaffen möchte,.....ist meine Frage, ob die 2 Langzeiterkrankten sowieso aus einer gesetzlichen Lage auszuschließen sind, damit auch die formelle Seite erfüllt ist?

Vielen lieben Dank im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise und Handhabungen
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#2

Hallo,

der Ausschluss eines Personalratsmitgliedes ist eindeutig in § 25 NPersVG geregelt. Eine grobe Vernachlässigung des Amtes, die für ein Ausschlussverfahren erforderlich wäre, kann man einem erkrankten Mitglied sicherlich nicht unterstellen.
Die Möglichkeiten des Erlöschens einer Mitgliedschaft ist in § 25 abschließend geregelt. Auch da spielt Krankheit keine Rolle.
§ 27 regelt den Eintritt der Ersatzmitglieder. Krankheit ist eine zeitweilige Verhinderung, auch wenn sie lange anhält. Daher erfolgt der Einsatz der Ersatzmitglieder rechtskonform.
Und - so ungern man das vielleicht hören mag - auch wenn die Ersatzmitglieder geeigneter erscheinen, sind die erkrankten Personalratsmitglieder dennoch von den Beschäftigten vor den Ersatzmitgliedern gewählt worden.
Sofern die erkrankten Personalratsmitglieder den Weg nicht durch Amtsniederlegung frei machen oder irgendwann aus dem Dienst ausscheiden, kann man da nichts machen.

Ich hoffe, das hilft weiter ...
Liebe Grüße
Steffi
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#3

Hallo,
grundsätzlich hat Steffi natürlich Recht, aber bitte immer dabei beachten, dass es in anderen Bundesländern auch andere Regelungen geben kann.
LG
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