23.07.2020, 10:42
Hallo Zusammen,
ich bin ein Personalratsvorsitzender nach NPersVG in einer Kommune mit 9 Mitgliedern. Seit etwa 4 Monaten sind 2 Mitglieder dauerhaft erkrankt und ständig werden 2 Ersatzmitglieder zu den Sitzungen nach NPersVG geladen. Auch fachlich sind diese 2 Ersatzmitglieder um längen besser aufgestellt als die 2 Langzeiterkrankten. Da sich das NPersVG nicht eindeutig mit dem eventuellen Ausschluss der regulären Mitglieder aufgrund von Krankheit geregelt ist und ich auch keine Intrigen schaffen möchte,.....ist meine Frage, ob die 2 Langzeiterkrankten sowieso aus einer gesetzlichen Lage auszuschließen sind, damit auch die formelle Seite erfüllt ist?
Vielen lieben Dank im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise und Handhabungen
ich bin ein Personalratsvorsitzender nach NPersVG in einer Kommune mit 9 Mitgliedern. Seit etwa 4 Monaten sind 2 Mitglieder dauerhaft erkrankt und ständig werden 2 Ersatzmitglieder zu den Sitzungen nach NPersVG geladen. Auch fachlich sind diese 2 Ersatzmitglieder um längen besser aufgestellt als die 2 Langzeiterkrankten. Da sich das NPersVG nicht eindeutig mit dem eventuellen Ausschluss der regulären Mitglieder aufgrund von Krankheit geregelt ist und ich auch keine Intrigen schaffen möchte,.....ist meine Frage, ob die 2 Langzeiterkrankten sowieso aus einer gesetzlichen Lage auszuschließen sind, damit auch die formelle Seite erfüllt ist?
Vielen lieben Dank im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise und Handhabungen