Pauschalzahlung
#1

Hallo zusammen,
ich bin mir unsicher, ob ich wirklich keine Pauschalzahlung erhalte..
Ich habe unglücklicherweise schon im September 2005 eine höherwertige Tätigkeit übernommen (lt. Änderungsvertrag), obwohl ich praktisch erst im Oktober 2005 die Tätigkeit ausgeführt habe (interne Übergangszeit). Im April 2008 wurde ich dann auf Grund meiner im September 2005 übernommenen Tätigkeit höhergruppiert. Steht mir dann eine Pauschalzahlung nicht zu, da ich die Höhergruppierung ja nur bekommen habe, weil ich eine höherwertige Tätigkeit ausführe. Oder was bedeutet der Zusatz "Die Pauschale ist nicht zu gewähren, wenn die Eingruppierung entsprechend der Aufstiegsgruppe erfolgte..." Wie wäre es nach BAT gewesen? Was macht das bei mir für einen Unterschied, ob die höherwertige Tätigkeit einen Monat früher oder später (September / Oktober 2005) erfolgt ist..?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen..
Danke!

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#2

Moin,
also wenn die Frage im Rahmen des TVöD (B-W) handelt geht es wohl um § 14:
§ 14

Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit

(1) Wird der/dem Beschäftigten vorübergehend eine andere Tätigkeit übertragen,

die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren als ihrer/seiner Eingruppierung ent-
spricht, und hat sie/er diese mindestens einen Monat ausgeübt, erhält sie/er für

die Dauer der Ausübung eine persönliche Zulage rückwirkend ab dem ersten

Tag der Übertragung der Tätigkeit.

also du bekommst ab Sep.2005 die Zulage (Berechnungsgrundlagen im gleichen §) und ab dem Zeitpunkt ab dem du höher gruppiert wurdest dann eben dieses Entgelt. Beides nicht. :-(
Gruß pumukel
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