Kann mit einem sogenannten Mini-Jobber eine Pauschalvergütung bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) in Rheinland-Pfalz vereinbart werden oder ist die Tarifgebundenheit an den TVöD gegeben?
Wäre die AöR Mitglied im kommunalen Arbeitgeberverband und der Mini-Jobber in einer Gewerkschaft, die den TVöD abgeschlossen hat? Wenn beides zutrifft gilt der TVöD.
Wenn eine andere Tarifbindung vorliegt, greift die, ggf. Sonst das was vereinbart wird. Was meint Pauschalvergütung? Zumindest Mindestlohn ist dabei zu beachten.