Ich möchte gerne den Unterschied einer Frauenbeauftragten in Entgeltgruppe 9c zu der Entgeldgruppe 11 erfahren. In einer Kommune mit 23.000 Einwohner*innen müssen alle Maßnahmen und Vorhaben auf die Gleichstellungsrelevanz geprüft werden. Dies ist eine sehr vielfältige Aufgabe, die nicht mit einer Frauenbeauftragten in einer Behörde zu vergleichen ist, da hier zur Hälfte auch externe Aufgaben dazu zählen.
Es geht um die Erfüllung der Heraushebungsmerkmale "besondere Schwierigkeit und Bedeutung". Dabei hat das BAG sowohl Entscheidungen der LAGs in die eine und andere Richtung gehalten. Kommt auf den konkreten Einzelfall und die Vorbringungen dazu an. Das vielfältig nützt dabei nichts bei der Erfüllung der Heraushebungsmerkmale bzw. kommt maximal ein wenig bei besondere Schwierigkeit zum tragen. Ist ggf. aber auch schon für die E9c verbraucht.
BAG
4 AZR 413/94 +
4 AZR 685/94 +
4 AZR 471/90 -
4 AZR 334/98 -
4 AZR 579/01 -
Kommt also darauf an welche Aufgaben konkret übertragen wurden.