Passus im Arbeitsvertrag zu Stundenkürzung bzw. -erhöhung
#1

Hallo,
wir haben in unseren Arbeitsverträgen im offenen Ganztag als Mitarbeiterinnen der Gemeinde jedes Jahr neue Arbeitsverträge. Und immer steht der Passus drin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist die Stunden auf Grund schwankender Kinderzahlen anzupassen. Nämlich 1/4 Erhöhen oder 1/5 Kürzen. Bei mir sind so die Stunden von anfangs 18 Wochenstunden auf inzwischen 12 gesunken. Bei meinen Kolleginnen sieht es ähnlich aus. Nun haben wir erfahren, dass eine Kollegin sich dieses Passus hat streichen lassen. Das möchten nun natürlich alle, denn die Geringfügige Beschäftigung droht inzwischen bei einigen Kolleginnen, was unser Chef auch nicht aufhalten will. Er argumentiert nun mit den Kinderzahlen und Betreuungsschlüsseln aus dem Kindergarten, wobei es im offenen Ganztag und auch in der Mittagsbetreuung keinen gibt.

Heute hat der Personalrat unser Anliegen vorgetragen. Es wurde von der rechten Hand des Bürgermeisters einfach vom Tisch gewischt. Er macht das nicht und er weiß ja schließlich nicht, wie das bei der einen Kollegin gestrichen werden konnte.
Wir finden das ist nicht gleichberechtigt und wir wollen uns nicht unter druck setzen lassen mit Argumenten wie "Reisende werden nicht aufgehalten" oder "wenn es nicht reicht, kann jeder gerne gehen".
Ich bitte um Hilfe und Rat. Sollten wir uns einen Anwalt nehmen, oder wie immer klein beigeben und wie immer unterschreiben. Wir haben dieses Schuljahr schon den 2. Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit Stundenkürzungen erhalten und im nächsten Schuljahr soll noch mehr gekürzt werden.
Auch ein neutraler Coach war schon zur Beurteilung da. Doch da der keine weiteren Optimierung fand, macht unser Chef trotzdem so weiter, wie er es eh schon geplant hatte.
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#2

"wir haben in unseren Arbeitsverträgen im offenen Ganztag als Mitarbeiterinnen der Gemeinde jedes Jahr neue Arbeitsverträge."
Es sind jeweils befristete Verträge über ein Jahr?

Zusätzlich wird während der Laufzeit des Vertrags dann noch die Stundenzahl einseitig angepasst? Oder erfolgt die Anpassung jeweils im Rahmen des neuen Vertrags.

"Heute hat der Personalrat unser Anliegen vorgetragen."
Warum dem Personalrat? Das ist primär eine individualrechtliche Frage, die man mit dem Arbeitgeber klären muss.

" Sollten wir uns einen Anwalt nehmen, oder wie immer klein beigeben und wie immer unterschreiben"
Entweder den Vertrag znterschreiben oder mit dem Vertragspartner verhandeln. Anwalt kann maximal hinsichtlich der Serie von befristeten Arbeitsverträgen hilfreich sein. Wieviele Verträge sind es denn bisher über welchen Gesamtzeitraum?

"Wir haben dieses Schuljahr schon den 2. Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit Stundenkürzungen erhalten und im nächsten Schuljahr soll noch mehr gekürzt werden."
Und die wurden jeweils unterschrieben?
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