Passus im Arbeitsvertrag zu Stundenkürzung bzw. -erhöhung
#1

Hallo,
wir haben in unseren Arbeitsverträgen im offenen Ganztag als Mitarbeiterinnen der Gemeinde jedes Jahr neue Arbeitsverträge. Und immer steht der Passus drin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist die Stunden auf Grund schwankender Kinderzahlen anzupassen. Nämlich 1/4 Erhöhen oder 1/5 Kürzen. Bei mir sind so die Stunden von anfangs 18 Wochenstunden auf inzwischen 12 gesunken. Bei meinen Kolleginnen sieht es ähnlich aus. Nun haben wir erfahren, dass eine Kollegin sich dieses Passus hat streichen lassen. Das möchten nun natürlich alle, denn die Geringfügige Beschäftigung droht inzwischen bei einigen Kolleginnen, was unser Chef auch nicht aufhalten will. Er argumentiert nun mit den Kinderzahlen und Betreuungsschlüsseln aus dem Kindergarten, wobei es im offenen Ganztag und auch in der Mittagsbetreuung keinen gibt.

Heute hat der Personalrat unser Anliegen vorgetragen. Es wurde von der rechten Hand des Bürgermeisters einfach vom Tisch gewischt. Er macht das nicht und er weiß ja schließlich nicht, wie das bei der einen Kollegin gestrichen werden konnte.
Wir finden das ist nicht gleichberechtigt und wir wollen uns nicht unter druck setzen lassen mit Argumenten wie "Reisende werden nicht aufgehalten" oder "wenn es nicht reicht, kann jeder gerne gehen".
Ich bitte um Hilfe und Rat. Sollten wir uns einen Anwalt nehmen, oder wie immer klein beigeben und wie immer unterschreiben. Wir haben dieses Schuljahr schon den 2. Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit Stundenkürzungen erhalten und im nächsten Schuljahr soll noch mehr gekürzt werden.
Auch ein neutraler Coach war schon zur Beurteilung da. Doch da der keine weiteren Optimierung fand, macht unser Chef trotzdem so weiter, wie er es eh schon geplant hatte.
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#2

"wir haben in unseren Arbeitsverträgen im offenen Ganztag als Mitarbeiterinnen der Gemeinde jedes Jahr neue Arbeitsverträge."
Es sind jeweils befristete Verträge über ein Jahr?

Zusätzlich wird während der Laufzeit des Vertrags dann noch die Stundenzahl einseitig angepasst? Oder erfolgt die Anpassung jeweils im Rahmen des neuen Vertrags.

"Heute hat der Personalrat unser Anliegen vorgetragen."
Warum dem Personalrat? Das ist primär eine individualrechtliche Frage, die man mit dem Arbeitgeber klären muss.

" Sollten wir uns einen Anwalt nehmen, oder wie immer klein beigeben und wie immer unterschreiben"
Entweder den Vertrag znterschreiben oder mit dem Vertragspartner verhandeln. Anwalt kann maximal hinsichtlich der Serie von befristeten Arbeitsverträgen hilfreich sein. Wieviele Verträge sind es denn bisher über welchen Gesamtzeitraum?

"Wir haben dieses Schuljahr schon den 2. Nachtrag zum Arbeitsvertrag mit Stundenkürzungen erhalten und im nächsten Schuljahr soll noch mehr gekürzt werden."
Und die wurden jeweils unterschrieben?
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#3

Es sind keine befristeten Verträge!

Überträgt die Gemeinde hier nicht ihr wirtschaftliches Interesse/Risiko auf die Mitarbeiter und ist das überhaupt zulässig

Wir bekommen immer bei Stundenanpassung neue Verträge

Den Personalrat haben wir eingeschaltet, weil wir alle dieses Passus nicht mehr wollten, da uns sonst die Geringfügige Beschäftigung droht und es außerdem
nicht gleichberechtigt ist, wenn eine Mitarbeiterin den Part gestrichen bekommen hat, allen anderen es aber verwehrt wird.

Es ist im Regelfall ein Vertrag jährlich, dieses Jahr jedoch 2 und diesen 2. haben wir jetzt eben noch nicht unterschrieben.

Wäre es hier möglich, dass der Personalrat die Schiedsstelle involviert?
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#4

"Wir bekommen immer bei Stundenanpassung neue Verträge"
Wenn man keinen Änderungsvertrag unterschrieben hätte, wären zumindest 14,4 h /Woche garantiert gewesen. Wichtig ist wie die Arbeitsvertragliche Situation nun genau aussieht. Welche Arbeitszeit ist aktuell die dauerhaft vereinbarte? Gibt es ggf. befristete Arbeitszeitreduktionen?

"Überträgt die Gemeinde hier nicht ihr wirtschaftliches Interesse/Risiko auf die Mitarbeiter"
Ja.

"und ist das überhaupt zulässig"
Kommt auf die Details an. Es ist nicht Verboten gewisse Varianz in den Stunden zu vereinbaren. Siehe auch § 12 TzBfG. Alternative wäre ja Kurzarbeit oder Kündigung.
20% wäre auch die nach § 12 (2) TzBfG zulässige Umfang der möglichen Arbeitszeitreduktion.

"Es ist im Regelfall ein Vertrag jährlich, dieses Jahr jedoch 2 und diesen 2. "
befristete Änderung der Stunden für einen Zeitraum X oder wird der Vertrag insgesamt unbefristet hinsichtlich der Stunden angepasst.

"Wäre es hier möglich, dass der Personalrat die Schiedsstelle involviert?"
Es bräuchte ja erstmal einen Personalmaßnahme mit Ablehnungsründen für den Personalrat. Da noch nicht klar ist wie es genau umgesetzt wird wäre nicht einmal klar ob hier überhaupt der Personalrat in der Mitbestimmung ist. Ob Ablehnungsgründe vorliegen würden hängt dann noch von anzuwendenden Personalvertretungsgesetz ab.
Wenn er in der Mitbestimmung wäre, dann wäre es fernliegend als Personalrat die Schiedsstelle einzuschalten.
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