PR Gespräche mit der Leitung und Gleichstellungsbeauftragter
#1

Hallo zusammen!

Ich bin Gleichstellungsbeauftragte und wir arbeiten, weil wir eine Bundesbehörde sind, nach dem BGleiG.

Als Beauftragte wollte ich bei den Monatsgesprächen, zwischen der Leitung und dem Personalrat teilhaben, jedoch wurde mir hier der Zugang zum Gespräch verwehrt.

Ich weiß dass in einigen Länder GleiG die Teilnahme des Gleichstellungsbeauftragte so direkt drinnen steht. Kann mir jemand mehr Infos zu geben wie dies im BGleiG gehandelt wird?

Danke euch!
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#2

Moin,

ich habe mal geschaut, wenn ich das richtige gefunden habe auf der allwissenden Müllhalde dann sagt das BPersVG dass zu den zu führenden Vierteljahresgesprächen unter anderem die ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten hinzu zu ziehen sind wenn deren Interessen betroffen sind.

Anders als bei mir im NPersVG da hat nur die JAV und SBV ein Recht an dem Gespräch teilzunehmen. Als Sachverständige Person wäre auch die Gleichstellungsbeauftragte einzuladen möglich.

Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen. Sonst schaue einfach mal ins Gesetz die findest du alle im Internet.
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#3

Guten Morgen,

die Teilnehmer sind nach dem BPersVG in § 66 Absatz 1 abschließend aufgeführt.
Das sind der Leiter der Dienststelle (oder seine in § 7 BPersVG genannten Vertreter) und die Personalvertretung (Personalrat).
Darüber hinaus sind gem. § 178 Absatz 5 SGB IX die Schwerbehindertenvertretung (SBV) einzuladen
Sollten im Monatsgespräch auch Angelegenheiten behandelt werden, die besonders jugendliche Arbeitnehmer
betreffen, ist nach § 37 Absatz 1 BPersVG die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) hinzuzuziehen.

Weitere Personen können nur mit mit Einverständnis des Dienststellenleiters und des Personalrates hinzugezogen werden.
Das gilt auch für Vertreter einer Gewerkschaft. Voraussetzung für eine Hinzuziehung ist aber auch, dass sie zu dem Thema, 
zu welchem sie hinzugezogen wurde, eine sachliche/ fachliche Auskunft erteilen kann. Deshalb ist eine Hinzuziehung als zus. 
Teilnehmer (hier: die Gleichstellungsbeauftragte - GleiB) nicht zulässig.

Beste Grüße
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#4

Hallo,

als Gleichstellungsbeauftragte ist man Mitglied der Verwaltung (!) und darf daher nicht an den Monatsgesprächen teilnehmen. Dafür aber bei Einstellungsgesprächen :-)

Eine Kollegin musste ihre Tätigkeit als Gleichstellungsbeauftragte beenden, da sie für den Personalrat kandidierte (und mangels Gegenkandidaten mit 100 % Sicherheit auch in den PR kommen würde).

Viele Grüße

Andreas
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