13.02.2017, 09:44
Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Teilnahme an den (seit kurzem) regelmäßigen Gesprächen mit der DL:
Wenn nicht alle PR-Mitglieder an diesem Gespräch mit der DL teilnehmen können (1x Seminar + 1x Urlaub) müssen doch sicher die Ersatzmitglieder geladen werden, da auch für diese Gespräche die Regelungen für die PR-Sitzungen anzuwenden sind – oder? Heißt in unserem Fall: 1 Erasatzperson wegen Urlaub einladen, aber keine bei der dienstlichen Verhinderung (Seminar) ?
Für uns gilt das SächsPSVG. Wir sind uns nicht ganz einig.
Vielen Dank schon mal für eure Hinweise
meine Frage bezieht sich auf die Teilnahme an den (seit kurzem) regelmäßigen Gesprächen mit der DL:
Wenn nicht alle PR-Mitglieder an diesem Gespräch mit der DL teilnehmen können (1x Seminar + 1x Urlaub) müssen doch sicher die Ersatzmitglieder geladen werden, da auch für diese Gespräche die Regelungen für die PR-Sitzungen anzuwenden sind – oder? Heißt in unserem Fall: 1 Erasatzperson wegen Urlaub einladen, aber keine bei der dienstlichen Verhinderung (Seminar) ?
Für uns gilt das SächsPSVG. Wir sind uns nicht ganz einig.
Vielen Dank schon mal für eure Hinweise