Regelmäßige Gespräche mit der DL (Quartals-, bzw. Vierteljahresgespräche)
#1

Hallo,
meine Frage bezieht sich auf die Teilnahme an den (seit kurzem) regelmäßigen Gesprächen mit der DL:
Wenn nicht alle PR-Mitglieder an diesem Gespräch mit der DL teilnehmen können (1x Seminar + 1x Urlaub) müssen doch sicher die Ersatzmitglieder geladen werden, da auch für diese Gespräche die Regelungen für die PR-Sitzungen anzuwenden sind – oder? Heißt in unserem Fall: 1 Erasatzperson wegen Urlaub einladen, aber keine bei der dienstlichen Verhinderung (Seminar) Icon_rolleyes Icon_rolleyes Icon_rolleyes ?
Für uns gilt das SächsPSVG. Wir sind uns nicht ganz einig.

Vielen Dank schon mal für eure Hinweise
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#2

Wenn ein Mitglied des Personalrats zeitweilig verhindert ist, so tritt ein Ersatzmitglied (für die Dauer der Verhinderung) an seine Stelle. So steht es im § 31 SächsPersVG. Zum Verhinderungsgrund wird dort nichts ausgesagt. Es ist also egal, ob das Personalratsmitglied wegen Seminar, Urlaub, Elternzeit oder sonstigen Gründen verhindert ist.
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