Ohne ALI in EG8 - wenn ja wie?
#1

Hi,
ich habe eine 3-jährige Berufsausbildung zur Informatikkauffrau gemacht, danach bei der IHK weiter zur Personalreferentin und danach auch 8 Jahre als Personalsachbearbeiterin gearbeitet. Vor zwei Jahren habe ich von der freien Wirtschaft in den öfflichen Dienst gewechselt (bei einer Verwaltungsgemeinschaft ins Bürgeramt). Dort bin ich aktuell in EG 6 Stufe 3 eingestellt. Mein Antrag auf EG 8 wurde abgelehnt, fehlende Ausbildung/Weiterbildung zum ALI bzw. noch keine 40 Jahre alt.
Jetzt wurde eine neue Kollegin (auch im Bürgeramt) eingestellt, die auch keine Ausbildung im öffentlichen Dienst absolviert hat und keine Berufs-Vorerfahrung hat, aber mit EG 8 Stufe 3!!! Ich frage mich wie das möglich ist? Dass es stimmt ist absolut wahr, sie hat mir den Vertrag gezeigt. Ich habe gedacht mich tritt ein Pferd!
Hat der öffentliche Dienst bei der momentanen Arbeitslage und dem Fachkräftemangel doch soviel Spielraum, um solche Zugeständnisse machen zu können?
Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Liebe Grüße
Sambatz
Zitieren
#2

Eine Ferndiagnose ist immer etwas schwierig.

Ich tendiere aber zu der allgemein gültigen Aussage, dass die Bezahlung im öffentlichen nach der Stelle stattfindet bzw. die Tätigkeiten, die man ausübt. Also von der Logik her, müsste die neue Kollegin die gleichen Tätigkeiten machen. Insofern müsste dann die Bezahlung gleich sein. Aufschluss darüber gibt eine Stellenbewertung, nach dem eine Stellenbeschreibung erstellt wurde. Hier könnte der Personalrat helfen.
Zitieren
#3

Und trotzdem, auch wenn die Stelle EG 8 ist, gibt's für "Ungelernte" ohne Verwaltungsausbildung das Problem, dass die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Also kein EG 8 (auch mit Überschreiten des 40sten) ohne AI
Zitieren
#4

(09.03.2016, 08:43)Gast schrieb:  Und trotzdem, auch wenn die Stelle EG 8 ist, gibt's für "Ungelernte" ohne Verwaltungsausbildung das Problem, dass die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Also kein EG 8 (auch mit Überschreiten des 40sten) ohne AI

Das stimmt so allerdings nicht.
Ich selbst bin Quereinsteiger und ich bin direkt mit E8 eingestiegen.
Zitieren
#5

(09.03.2016, 14:58)Gast schrieb:  
(09.03.2016, 08:43)Gast schrieb:  Und trotzdem, auch wenn die Stelle EG 8 ist, gibt's für "Ungelernte" ohne Verwaltungsausbildung das Problem, dass die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Also kein EG 8 (auch mit Überschreiten des 40sten) ohne AI

Das stimmt so allerdings nicht.
Ich selbst bin Quereinsteiger und ich bin direkt mit E8 eingestiegen.

Dann schätze dich glücklich. Wink

Hast du evtl. bei der Sparkasse oder einer Krankenkasse gelernt? Dann braucht man nämlich keinen AI.

(Aber als doofe Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte geht's halt nicht. RENO´s lernen ja auch nicht mit Gesetzen zu arbeiten. Und dann wird sich noch schwer getan um festzustellen, ob es eine kfm. Ausbildung ist. Aber das ist ein anderes Thema.)
  
Ich werde ohne AI nie in EG 8 kommen, da ich die "persönlichen Voraussetzungen" nicht erfülle sprich mir der AI fehlt.
Das ich mittlerweile auch Ü40 bin interessiert keinen.
Zitieren
#6

(10.03.2016, 08:42)destiny schrieb:  
(09.03.2016, 14:58)Gast schrieb:  
(09.03.2016, 08:43)Gast schrieb:  Und trotzdem, auch wenn die Stelle EG 8 ist, gibt's für "Ungelernte" ohne Verwaltungsausbildung das Problem, dass die persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind.
Also kein EG 8 (auch mit Überschreiten des 40sten) ohne AI

Das stimmt so allerdings nicht.
Ich selbst bin Quereinsteiger und ich bin direkt mit E8 eingestiegen.

Dann schätze dich glücklich. Wink

Hast du evtl. bei der Sparkasse oder einer Krankenkasse gelernt? Dann braucht man nämlich keinen AI.

(Aber als doofe Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellte geht's halt nicht. RENO´s lernen ja auch nicht mit Gesetzen zu arbeiten. Und dann wird sich noch schwer getan um festzustellen, ob es eine kfm. Ausbildung ist. Aber das ist ein anderes Thema.)
  
Ich werde ohne AI nie in EG 8 kommen, da ich die "persönlichen Voraussetzungen" nicht erfülle sprich mir der AI fehlt.
Das ich mittlerweile auch Ü40 bin interessiert keinen.

Weder noch, ich bin gelernter N
Kfz-Mechaniker, Industriekaufmann und Personenschützer. Davon kann ich aber so gut wie gar nichts hier anwenden. Und Mit Gesetzen hatte ich auch nie was am Hut.

Wahrscheinlich war es wirklich einfach Glück. Smile
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Zahlung Inflationsausgleichsprämie wenn Rückkehr aus Elternzeit Mitte des Monats
- Inflationsaugleich 2023 wenn ab September 2023 in Rente
- 13. Monatsgehalt auch wenn ich zum 31.10. gekündigt habe?

NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers