04.12.2025, 16:30
Hallo allerseits,
bin derzeit im Bewerbungsprozess und habe eine Zusage für eine Stelle beim Landratsamt (Sachbearbeitung).
Mich irritiert jedoch, dass in der Ausschreibung steht, dass die Eingruppierung in E8 erfolgen kann und im Gespräch jedoch nun auf E7 gepocht wird, da ich keine Verwaltungs-Ausbildung habe. Diese müsste ich erst absolvieren, um in E8 eingruppiert zu werden.
Zu mir: Ich bin kaufmännische Fachkraft, habe eine Ausbildung und einen Wirtschaftsfachwirt absolviert und in einem Industrieunternehmen gearbeitet.
Die Passagen aus der Stellenausschreibung:
PROFIL:
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst oder zum/rVerwaltungsfachangestellten bzw. über eine abgeschlossene Erste Prüfung nach derEntgeltordnung (VKA) bzw. Angestelltenlehrgang I oder über eine vergleichbare Qualifikation.
ANGEBOT:
Ihre Eingruppierung im Beschäftigtenverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen bis zur EG 8 TVöD.
Ist das so gängige Praxis?
Wo kann man nachlesen, dass man erst als Verwaltungsfachangestellte in E8 eingruppiert wird?
Freue mich über eure Einschätzung!
Viele Grüße
bin derzeit im Bewerbungsprozess und habe eine Zusage für eine Stelle beim Landratsamt (Sachbearbeitung).
Mich irritiert jedoch, dass in der Ausschreibung steht, dass die Eingruppierung in E8 erfolgen kann und im Gespräch jedoch nun auf E7 gepocht wird, da ich keine Verwaltungs-Ausbildung habe. Diese müsste ich erst absolvieren, um in E8 eingruppiert zu werden.
Zu mir: Ich bin kaufmännische Fachkraft, habe eine Ausbildung und einen Wirtschaftsfachwirt absolviert und in einem Industrieunternehmen gearbeitet.
Die Passagen aus der Stellenausschreibung:
PROFIL:
Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung im mittleren Verwaltungsdienst oder zum/rVerwaltungsfachangestellten bzw. über eine abgeschlossene Erste Prüfung nach derEntgeltordnung (VKA) bzw. Angestelltenlehrgang I oder über eine vergleichbare Qualifikation.
ANGEBOT:
Ihre Eingruppierung im Beschäftigtenverhältnis erfolgt bei Vorliegen der tarifrechtlichen und persönlichen Voraussetzungen bis zur EG 8 TVöD.
Ist das so gängige Praxis?
Wo kann man nachlesen, dass man erst als Verwaltungsfachangestellte in E8 eingruppiert wird?
Freue mich über eure Einschätzung!
Viele Grüße


