Nicht bestehen der Praktischen Prüfung
#1

Moin, 

ich habe eine Frage, nämlich, gehe ich davon aus, dass solange man insgesamt über 25 Punkten liegt, man auch mit 2 „Fünfen“ bestehen kann.

Da ich in der Mischklausur nur 2 Punkte hatte habe ich dort eine 5. Die anderen Fächer liegen jedoch jenseits der 10 Punkte und sind somit gut. Ich komme insgesamt auf etwas über 30 Punkte.

Kann ich mir, im Falle eines mentalen Totalausfalles, somit auch eine 5 in der Praktischen leisten? 

Nicht, dass ich es darauf anlege, aber würde für ein bisschen Beruhigung meinerseits sorgen haha Smile

Vielen Dank im Voraus.
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#2

Hallo!
§ 10 Abs. 3 der PO gibt darüber Auskunft. Danach darfst Du in der praktischen nur kein "ungenügend" machen.
Viele Grüße
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