Nicht abgeholte Ausweisdokumente
#1

Moin allerseits!

Bei uns liegen aktuell noch Ausweisdokumente, die Mitte 2019 beantragt und noch immer nicht abgeholt wurden.

Leider besteht bei uns die Praxis, dass die Ausweise auch erst bei Abholung bezahlt werden können. Somit habe ich auch einige Ausweise, die weder bezahlt noch abgeholt sind.

Daher meine Frage an euch: Wie wird bei solchen Fällen in eurer Verwaltung vorgegangen?
Ich habe es natürlich schon mit zwei schriftlichen Erinnerungen versucht, einige Bürger scheint das aber eher wenig zu interessieren.

Vielen Dank schon einmal im Voraus und einen guten Start in das neue Jahr!
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#2

Bei uns müssen die Ausweise bei Beantragung bezahlt werden. Ich würde in Deinem Fall neben der freundlichen Erinnerung auch mit Fristsetzung und in Fettdruck auf die Konsequenzen eines fehlenden gültigen Ausweises hinweisen (Geldbuße bis zu XY €).
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#3

Ich würde einfach einen Gebührenbescheid fertigen und dann ganz normal verwaltungsrechtlich agieren.
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#4

Bei uns wurde genau aus diesem Grund schon vor Jahren auf "Bezahlung bei Beantragung" umgestellt!

Am Ende liegen dann zwar auch einige Ausweise bis zum Ablaufen bei uns (war dann wohl doch nicht so dringend der Expresspass...) und werden dann dem Datenmüll zugeführt, aber wenigstens sind die bezahlt und wir bleiben nicht auf der Rechung der Bundesdruckerei sitzen...
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#5

(02.01.2020, 19:18)Gast schrieb:  Bei uns müssen die Ausweise bei Beantragung bezahlt werden. Ich würde in Deinem Fall neben der freundlichen Erinnerung auch mit Fristsetzung und in Fettdruck auf die Konsequenzen eines fehlenden gültigen Ausweises hinweisen (Geldbuße bis zu XY €).

Und auf welcher Rechtsgrundlage soll die Geldbuße fußen?

Das wäre ja nur möglich, wenn die Person ohne das abzuholende Dokument ihrer Ausweispflicht nicht nachkommen könnte, wird also nichts, wenn es ein Pass ist und die Person hat noch einen gültigen Perso etc...
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#6

(04.01.2020, 19:38)Gast schrieb:  
(02.01.2020, 19:18)Gast schrieb:  Bei uns müssen die Ausweise bei Beantragung bezahlt werden. Ich würde in Deinem Fall neben der freundlichen Erinnerung auch mit Fristsetzung und in Fettdruck auf die Konsequenzen eines fehlenden gültigen Ausweises hinweisen (Geldbuße bis zu XY €).

Und auf welcher Rechtsgrundlage soll die Geldbuße fußen?

Das wäre ja nur möglich, wenn die Person ohne das abzuholende Dokument ihrer Ausweispflicht nicht nachkommen könnte, wird also nichts, wenn es ein Pass ist und die Person hat noch einen gültigen Perso etc...

Ja, das stimmt. Ich habe es schon in einigen Bereichen erlebt, dass wir die höchstmöglichen Bußgelder androhen, um Bürger zu etwas zu bewegen. Auch wenn wir diese Bußgelder tatsächlich nie erheben würden. Wir bluffen also. 

Hier ein Artikel über den ich gestolpert bin:

https://rp-online.de/nrw/personalausweis...output=amp
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#7

Ich habe es schon in einigen Bereichen erlebt, dass wir die höchstmöglichen Bußgelder androhen, um Bürger zu etwas zu bewegen. Auch wenn wir diese Bußgelder tatsächlich nie erheben würden. Wir bluffen also.


Also einfach mal ein Bußgeld ohne Rechtsgrundlage androhen?
Vorbehalt des Gesetzes - da war doch mal was in den 3 Jahren VFA-Ausbildung oder gar Studium...

Nur weil es fruchtet ist es nun einmal leider nicht rechmäßig!

Eine Frage die bei mir da gleich aufkommt: Kann eine Bußgeldandrohung ohne rechtliche Grundlage eigentlich schon als Nötigung gewertet werden?


Warum also nicht einfach auf "Bezahlung bei Beantragung" umstellen und sich den ganzen Ärger/Aufwand ersparen?
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#8

(04.01.2020, 21:11)Gast schrieb:  Hier ein Artikel über den ich gestolpert bin:

https://rp-online.de/nrw/personalausweis...output=amp


In dem Artikel geht es um Bußgelder in Fällen, in denen der Perso abgelaufen ist und somit die Ausweispflicht nicht erfüllt werden kann, also nicht z.B. noch ein gültiger Reisepass vorhanden ist. - Hierfür gibt es eine Rechtsgrundlage für Bußgelder!
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#9

(21.01.2020, 01:09)Gast schrieb:  
(04.01.2020, 21:11)Gast schrieb:  Hier ein Artikel über den ich gestolpert bin:

https://rp-online.de/nrw/personalausweis...output=amp


In dem Artikel geht es um Bußgelder in Fällen, in denen der Perso abgelaufen ist und somit die Ausweispflicht nicht erfüllt werden kann, also nicht z.B. noch ein gültiger Reisepass vorhanden ist. - Hierfür gibt es eine Rechtsgrundlage für Bußgelder!

Ich finde auch die Lösung mit dem Gebührenbescheid am elegantesten. Aber es spricht auch nichts dagegen, die Vorschriften zum Bußgeld zu zitieren. Ob noch ein gültiger Pass vorliegt, wird der Bürger ja am besten wissen.
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#10

Hallo, hier ist noch einmal die Ratsuchende :-)

Vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!

Leider lässt sich mein Amtsleiter nicht umstimmen, die Bezahlung der Dokumente direkt bei Beantragung zu fordern. Von wegen "so viele Probleme gibt es damit doch nicht..." und "muss dass denn unbedingt sein...".

Die Rechtsgrundlage für ein Bußgeld findet bei diesem bestimmten Fall leider keine Anwendung, da die Person noch in Besitz eines gültigen Reisepasses ist.
Da meine Ausbildung noch keine zehn Jahre her ist, fühle ich mich in diesem Fall nicht so wohl keine entsprechende RGL zu haben (Stichwort Vorbehalt des Gesetzes) und zu "bluffen".

Somit werde ich wohl auf den Gebührenbescheid zurück greifen (da hätte ich auch selbst mal drauf kommen können), vielen Dank!!!
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#11

Ich hab noch ´n Hinweis zur "Vorab-Kasse", vielleicht hilft das, den AL zu überzeugen:
Im Handbuch für Personalausweisbehörden (Auflage Stand Mai 2019) wird auf Seite 34 (Ziff. 4.1.11 - Personalausweisgebühr) angeführt, dass die antragstellende Person nach Erfassung der Daten die Gebühr für den Personalausweis entrichten muss. Erst die darauf folgende Ziffer ( 4.1.12) ist dann die mit der "Datenübermittlung an den Ausweishersteller".
Das Handbuch wurde in den "Vorläufigen Hinweisen zur Durchführung des Personalausweis- und Passgesetzes" unter Ziffer 2. "... als Arbeitsanweisung für verbindlich erklärt", ich lege das so aus, dass diese Reihenfolge empfohlen wird.
Bei uns wird auch schon immer in Vorkasse bezahlt, läuft prima - wir sind aber auch eine kleine Gemeinde - und beim Aushändigen geht's ganz schnell. Wenn jemand nach dem Grund der Vorkasse fragt, würde ich´s wie o.g. erklären...
Viel Erfolg
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#12

Hallo, 
bei uns werden die Pässe und Ausweise bei der Antragsstellung bezahlt. 
Grundlage ist ein 30 Jahr alter Beschluss der Gemeindevertretung.
Aber auch bei uns liegen die Pässe zum Teil Monate. 
Wir erinnern etwa alle drei Monate und fügen dem Schreiben eine Vollmacht bei, damit ein Angehöriger den Pass abholen  kann.
Nach einem Jahr kommt ein finales Schreiben: 
Pässe die nicht abgeholt werden müssen ( in Hessen) vernichtet werden.
Die Akzeptanz durch die Bürger ist sehr gut.
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