Neuwahl eines Personalratsvorsitzenden
#1

Hallo an alle,
wir müssen einen neuen Personalratsvorsitzenden wählen. Nun stellen sich mehrer Fragen, auf die wir im Moment noch keine Antwort haben und vielleicht kann ja jemand weiterhelfen:
1. Gibt es eine Frist, innerhalb derer ein neuer Vorsitzender gewählt werden muss (wir sind in LSA) und wenn ja, welche? Im Kommentar finden wir nur die Fristen für Neuwahlen, wenn der gesamte PR zurücktritt oder sich auflöst.
2. Muss ein neuer Vorsitzender zwingend aus der gleichen Gruppenvertretung kommen, wie der alte? Hintergrund ist, dass u. U. sonst ein neuer Vorsitzende und der erste Stellvertreter aus der gleichen Gruppenvertretung kommen könnten.
3. Was passiert, wenn sich kein neuer Vorsitzender findet, der PR aber auch nicht per Beschluss zurücktritt oder sich auflöst? Muss dann der Stellvertreter bis zur regulären Neuwahl "durchhalten?"
Es wäre toll, wenn jemand weiterhelfen könnte, danke.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- Neuwahl der Beamtenvertretung
- Personalratsvorsitzender geht in Rente, Frist Neuwahl
- Neuwahl


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers