Neuwahl 1. Stellvertretung
#1

Hallo,

In der konstituierenden Sitzung wurde damals der Vorsitzende und die Stellvertreter gewählt. Der Vorsitzende gehört zu dem Kreis der Beschäftigten. Damals wurden der 1. 2. und 3. Stellvertreter auch aus der Beschäftigtengruppe gewählt. Da hier jedoch der 1. Stellvertreter aus der Beamtengruppe sein muss, wurde viel später in einer Sitzung diese Position neu gewählt. Da beide derzeitigen Beamtenvertreter nicht wollten, ist einer zurückgetreten und der Nachfolger wurde zum 1. Stellvertreter gewählt. Was ist jetzt mit dem damals gewählten 1. Stellvertreter?

Vielen Dank
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#2

...so wie es sich darstellt, dürfte der damalige 1. Stellvertreter heute wohl kein Stellvertreter mehr sein, da ja nur seine Position neu gewählt wurde...rein formell hätte aber der ursprüngliche Beschluss vor Neuwahl erst aufgehoben werden oder der ursprüngliche Vertreter zuvor zurücktreten müssen...
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