Neuer Arbeitgeber, niedrigere Stufe?
#1

Ich wechsle meine Arbeitsstelle, fange in einer neuen Stadt an, und die wollen mich runterstufen, obwohl ich die gleiche Arbeit mache wie vorher, und ich eine gelernte Kraft bin. Ist das gesetzlich erlaubt??
Gruß Dagmar
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#2

Stufenzuordnung? Klar. Bei mindestens drei Jahre einschlägiger Berufserfahrung besteht im TVöD Anspruch auf Stufe 3. Alles weitere ist Verhandlungssache. Man muss das Angebot nicht annehmen. Ob es dann ein besseres Angebot gibt oder man die Stelle nicht bekommt, muss man halt sehen.
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