10.04.2026, 19:59
Hallo!
Ich habe August 2018 die Ausbildung zur examinierten Altenpflegefachkraft abgeschlossen und habe 2024/2025 zusätzlich eine Basisweiterbildung als Pflegefachkraft für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege absolviert.
Ich habe insgesamt (seit August 2018) circa 7,5 Jahre Berufserfahrung als Pflegefachkraft.
Nun zu meiner Frage:
Ich fange evtl. in einer neuen Einrichtung (Wohngruppen für Menschen mit Behinderung) an, dort wird der Tvöd SuE angewendet, und ich würde in die Entgeltgruppe S8b kommen.
Im dortigen Gespräch wurde signalisiert, dass meine Berufsjahre auf jeden Fall angerechnet werden, (da dort sowieso nicht nur Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen arbeiten - und dort kommt wohl jeder in die S8b, egal welche Ausbildung absolviert wurde).
Jedoch würde ich nur in die Stufe 3 eingruppiert werden, und erst einige Jahre später irgendwann in Stufe 4, obwohl ich 7,5 Jahre Berufserfahrung als Pflegefachkraft habe.
Demzufolge müsste ich doch aufgrund der einschlägigen Berufserfahrung eigentlich direkt in die Stufe 4 kommen? So kenne ich es jedenfalls von anderen Arbeitgebern.
GLG
Ich habe August 2018 die Ausbildung zur examinierten Altenpflegefachkraft abgeschlossen und habe 2024/2025 zusätzlich eine Basisweiterbildung als Pflegefachkraft für außerklinische Intensiv- und Beatmungspflege absolviert.
Ich habe insgesamt (seit August 2018) circa 7,5 Jahre Berufserfahrung als Pflegefachkraft.
Nun zu meiner Frage:
Ich fange evtl. in einer neuen Einrichtung (Wohngruppen für Menschen mit Behinderung) an, dort wird der Tvöd SuE angewendet, und ich würde in die Entgeltgruppe S8b kommen.
Im dortigen Gespräch wurde signalisiert, dass meine Berufsjahre auf jeden Fall angerechnet werden, (da dort sowieso nicht nur Erzieher*innen oder Heilerziehungspfleger*innen arbeiten - und dort kommt wohl jeder in die S8b, egal welche Ausbildung absolviert wurde).
Jedoch würde ich nur in die Stufe 3 eingruppiert werden, und erst einige Jahre später irgendwann in Stufe 4, obwohl ich 7,5 Jahre Berufserfahrung als Pflegefachkraft habe.
Demzufolge müsste ich doch aufgrund der einschlägigen Berufserfahrung eigentlich direkt in die Stufe 4 kommen? So kenne ich es jedenfalls von anderen Arbeitgebern.
GLG


