Sehr geehrte Damen und Herren,
was heißt definitiv Neueinstellung ? Ist das unabhängig von den geleisteten Berufsjahren ? Ich bringe 26 Berufsjahre mit und soll mit Stufe 1 beginnen ?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Neueinstellung bedeutet die Einstellung bei deinem Arbeitgeber. Bei einer Einstellung nach dem
TVöD oder TV-L werden Beschäftigte in der Regel der Stufe 1 zugeordnet, sofern keine einschlägige Berufserfahrung vorliegt. Wenn jedoch eine einschlägige Berufserfahrung nachweisbar ist, erfolgt die Einstellung in der Regel in Stufe 2 (bei einem anderen Arbeitgeber) oder unter Anrechnung der bisherigen Zeiten beim selben Arbeitgeber. Bei mindestens dreijähriger einschlägiger Berufserfahrung ist auch eine Einstellung in Stufe 3 möglich. Einschlägige Berufserfahrung ist eine berufliche Tätigkeit, die in der übertragenen oder einer auf die neue Tätigkeit bezogenen Tätigkeit ausgeübt wurde und die vollwertige Aufnahme der neuen Tätigkeit ohne nennenswerte Einarbeitungszeit ermöglicht.
Auch wenn du über Berufserfahrung aus einem Arbeitsverhältnis verfügt, führt diese nicht automatisch zu einer höheren Stufenzuordnung. Anrechenbar ist nämlich nicht jede Berufserfahrung (in Abgrenzung zum*zur Berufsanfänger*in), sondern die Berufserfahrung muss einschlägig sein. Das ist der Fall, wenn du bei denem neuen Arbeitgeber m Wesentlichen die gleichen Tätigkeiten ausüben sollen, die du bereits bei deinem alten Arbeitgeber wahrgenommen haben, sodass eine thematische Einarbeitung weitgehend entbehrlich ist.
Ob dieses bei dir hier vorliegt, kann ich wegen fehlender Angaben nicht beurteilen.
Darüber hinaus können förderliche Zeiten nur bei Neueninstellungen anerkannt, um einen Personalbedarf zu decken. Dabei müssen die Zeiten einen sachlichen Zusamenhang zur neuen Tätigkeit haben und Kenntnisse vermitteln, die für die Stelle nützlich sind. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft der Arbeitgeber im Einzelfall nach einer Begründung der zuständigen Stelle. Die Anrechnung von förderlichen Zeiten ist keine zwingende Pflicht, sondern ein Ermessensspielraum zur Personalgewinnung.
Sprich deinen neuen Arbeitgeber einmal an.