Darf der Chef einer Abteilung einfach von jetzt eine zweite Sektion einführen und dafür ohne mehr Geld und ohne abstimmen des dienstmodelles 24h Bereitschaft anordnen?
Meist darf der Chef der Abteilung dies nicht alleine. Er muss die zuständigen Stellen des Arbeitgebers beteiligen und eventuelle Beteiligungs- und Informationsrechte von Betriebs- bzw. Personalrat sind zu beachten.
24h Bereitschaft ist nach den tariflichen Regelungen zu behandeln.