Neue Entgeltverordnung - Einstufung
#1

Hallo zusammen,

nach der neuen Entgeltverordnung ist mir nun auch ein Schreiben unseres Personalamtes zugegangen. Demnach bekomme ich keine neue Einstufung. Derzeit und seit 2010 besitze ich E8 Stufe 6.
Nach meinen bisherigen Recherchen kann dies jedoch nicht stimmen. Ich müsste nach 9a eingestuft werden.

Wer kann mir weiterhelfen und auch die entsprechenden §§ geben, damit ich so dem Personalamt antworten bzw. einen Antrag stellen kann.

Nordsternliebhaberin
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#2

Dazu müsstest du hier mehr Angaben machen.

Welche Tätigkeit übst du aus? (Büro, Meister, Techniker, Kassen und Rechnungswesen, IT)
Wie bist du laut BAT eingruppiert z.B. Vc Fallgruppe 1b?

Das Erfordernis für 9a im Bürodienst wäre z.B. 50% selbstständige Leistungen.
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#3

Ich arbeite in der Bußgeldstelle seit 20 Jahren.
Es steht bei mir nur EG 8. Es gibt ein Urteil von Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 1. Kammer, Urteil vom 23.01.2008, 1 Sa 206/07. Vc 1b
Hiernach werde ich einen Antrag auf 9a stellen. Dieses Urteil wurde nochmals geprüft und bestätigt.
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#4

Tätigkeiten: Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten Geschwindigkeiten und Vermögensabschöpfung nach § 29a OWiG
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#5

Wenn deine Stelle nach Vc 1b bewertet ist steht dir m.E. auch 9a zu.

Zu bedenken ist aber, dass verschiedenen Zulagen angerechnet werden oder gleich wegfallen.
Du kommst dann vermutlich in 9a Stufe 4 und die Berechnung der Jahressonderzahlung verringert sich Prozentual.
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#6

Danke Roland für deine Antwort. Sobald ich eine Stellungnahme unseres Personalamtes habe werde ich mich erneut melden und berichten.
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#7

Eine neue Stellenbeschreibung wurde von mir erstellt. Diese unterstützt auch mein Amtsleiter. Demnach sind 65% selbständige Tätigkeit vorhanden.
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