Neue Entgeltordnung
#1

Betrifft das auch die ehemaligen Arbeiter....? Ist das richtig, dass ehemalige Arbeiter keinen
Antrag stellen können....?
Geli
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#2

?????
Die neue Entgeltordnung gilt für alle Arbeitnehmer, die dem TVÖD-VKA unterliegen.

Grundsätzlich kann man alles beantragen, ob irgendwas davon bewilligt wird, steht auf einem anderen Blatt.
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#3

lt. KAV sind die ehemaligen Arbeiter nicht betroffen....Info kann, muss nicht sein.....
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#4

Laut meiner Information soll für die ehemaligen Arbeiter anfang des jahres mit dem kav für bestimmte berufsgruppen was ausgehandelt werden
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