Betrifft das auch die ehemaligen Arbeiter....? Ist das richtig, dass ehemalige Arbeiter keinen
Antrag stellen können....?
Geli
?????
Die neue Entgeltordnung gilt für alle Arbeitnehmer, die dem TVÖD-VKA unterliegen.
Grundsätzlich kann man alles beantragen, ob irgendwas davon bewilligt wird, steht auf einem anderen Blatt.
lt. KAV sind die ehemaligen Arbeiter nicht betroffen....Info kann, muss nicht sein.....
Laut meiner Information soll für die ehemaligen Arbeiter anfang des jahres mit dem kav für bestimmte berufsgruppen was ausgehandelt werden