23.05.2016, 07:38
Hallo Kollegen,
ich bitte euch um eure Meinung.
Ist es richtig, dass wir in Vc Fg. 1b (über 50 % selbständige Leistung) (VKA) ab dem 01.01.2017 einen Antrag auf die E9a stellen können??
Grüße!
ich bitte euch um eure Meinung.
Ist es richtig, dass wir in Vc Fg. 1b (über 50 % selbständige Leistung) (VKA) ab dem 01.01.2017 einen Antrag auf die E9a stellen können??
Grüße!