Nebentätigkeit vs Ehrenamt
#1

Hallo, 
ich bin in meinem Ortsteil Ortsvorsteher. 
Ich bekomme von der Stadt eine Aufwandsentschädigung von 150,00 € im Monat.
Muss ich für dieses Ehrenamt eine Nebenverdienstanzeige bei meinem Arbeitgeber einreichen?
Vielen Dank!
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#2

Welcher Tarifvertrag?
Grundsätzlich wird eine Anzeige der Nebentätigkeit erforderlich sein. Soweit die Aufwandsentschädigung nur tatsächliche Kosten wie Fahrt- und Übernachtungskosten abdeckt, wäre die Anzeige entbehrlich. Eine pauschale Aufwandsentschädigung als Ortsvorsteher wird nicht unter diese Schwelle fallen.
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#3

Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Es wird der TVöD angewandt.
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#4

Es handelt sich um eine pauschale Aufwandsentschädigung.
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#5

Einfach der Form halber dem Arbeitgeber mitteilen. Es ist nur eine Formalie.
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