Vor 1 Stunde
Hallo, wie ist die Rechtslage bei folgender Konstellation: bei einem Beschäftigten wurde nach Erreichen der 10 Stunden Höchstarbeitszeitgrenze die Arbeitszeit gekappt. Es wurde aber noch nach 21.00 Uhr ein paar Minuten weitergearbeitet. Bekommt der Beschäftigte für diese Minuten nach 21.00 Uhr den Nachtzuschlag ausbezahlt, obwohl diese Zeit laut Arbeitszeitkonto gekappt, also nicht gearbeitet wurde? Wenn ja oder wenn nein, aufgrund welcher Grundlage?


