Nachtzuschlag trotz Gleitzeitmodell
#1

Hallo, wenn der Arbeitgeber einen Gleitzeitrahmen ab 5 Uhr morgens in der Dienstvereinbarung vereinbart hat und es den Mitarbeitern frei steht so früh anzufangen, muss dann trotzdem ein Nachtzuschlag gezahlt werden?
Laut TV-L Nachtzuschlag von 21-6 Uhr
Über eine schnelle Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
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#2

Ja.
Auszug meiner Kommentierung zum TVöD: Der Zeitzuschlag für Nachtarbeit ist für jede Arbeitsleistung innerhalb des Nachtarbeitszeitraums 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr zu zahlen.
Wird dann beim TV-L genauso sein.
Das wurde anscheinend bei der Erstellung der Dienstvereinbarung nicht bedacht.
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#3

(01.09.2020, 09:13)Gast schrieb:  Ja.
Auszug meiner Kommentierung zum TVöD: Der Zeitzuschlag für Nachtarbeit ist für jede Arbeitsleistung innerhalb des Nachtarbeitszeitraums 21.00 Uhr bis 06.00 Uhr zu zahlen.
Wird dann beim TV-L genauso sein.
Das wurde anscheinend bei der Erstellung der Dienstvereinbarung nicht bedacht.

Super, danke für die schnelle Antwort. Dann gibt es vermutlich auch keine Öffnungsklausel die andere Regelungen zulässt?
 Könnten Sie mir vielleicht noch sagen wo genau das steht in der Kommentierung?
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